SN.AT / Service

Allgemeine Informationen zu Ihrem Abonnement

1. Urlaubsservice (Nachsendungen und Lieferunterbrechungen)

Die "Salzburger Nachrichten" bieten Ihnen 3 verschiedene Möglichkeiten:
a. Kostenlose Nachsendung an den Urlaubsort (innerhalb Österreichs)
b. Kostenlose Nachsendung an Familie oder Freunde (innerhalb Österreichs)
c. Lieferunterbrechung (für die Dauer von bis zu 4 Tagen erfolgt keine Gutschrift auf die Abonnementgebühr. Bei Lieferunterbrechungen von mehr als 4 Tagen Dauer werden die nicht gelieferten Exemplare gutgeschrieben. Gleichzeitig verlängert sich der Lieferzeitraum und führt ggf. zu einer Verlängerung der Bindungsfrist. Bei Testabos ist keine Nachsendung oder Lieferunterbrechung möglich.)
Nachsendungen ins Ausland erfolgen gegen Erstattung der Auslandsportokosten. Für die Nichtbelieferung oder verspätete Lieferung im In- und Ausland kann kein Ersatz geleistet werden.
Bei Lieferunterbrechungen der gedruckten Ausgabe der "Salzburger Nachrichten" von mehr als 3 Monaten in einem Kalenderjahr wird der Vorteilspreis für das Digitalabonnement (ab € 4,90) nicht länger gewährt und der Preis erhöht sich auf den jeweils gültigen Monatstarif für das Digitalabo.

Hier finden Sie unsere aktuellen Digitaltarife

2. Zahlungsbestimmungen

Die Abonnementgebühr ist im Vorhinein fällig. Die "Salzburger Nachrichten" sind berechtigt, bei Zahlungsverzug die Lieferung zu unterbrechen bzw. einzustellen und Mahnspesen pro Mahnung zu verrechnen. Bei Nichtzahlung erfolgt die Eintreibung der offenen Forderungen über ein Inkassoinstitut bzw. per Gericht.
Sollte es während der Vertragszeit zu einer Abopreiserhöhung kommen, so ist ab dem Zeitpunkt der Erhöhung der neue Abopreis zu entrichten. Für geleistete Vorauszahlungen werden keine Nachverrechnungen der Preiserhöhung durchgeführt.
Infos zum SEPA-Lastschriftverfahren - Sollten Sie sich für die Abbuchung der Abonnementgebühren entscheiden.
Seit 1. Februar 2014 setzen die "Salzburger Nachrichten" das neue SEPA-Lastschriftverfahren ein. Dieses Verfahren löst die bisherigen nationalen Abbuchungs- und Einzugsermächtigungsverfahren ab.
SEPA-Lastschrift-Mandat (Einzugsauftrag) - CREDITOR-ID: AT02ABO00000006593 / Einzug frühestens am 3. eines Monats
Mit der Beauftragung zu einer Lastschrift ermächtigen Sie die "Salzburger Nachrichten", Zahlungen von Ihrem Konto mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weisen Sie Ihr Kreditinstitut an, die von den "Salzburger Nachrichten" auf Ihrem Konto gezogenen SEPA-Lastschriften einzulösen. Sie haben die Möglichkeit, innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrags zu verlangen. Es gelten dabei die mit Ihrem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Sofern Sie uns keine Einzugsermächtigung erteilen, erhalten Sie automatisch eine Rechnung per E-Mail.

3. Widerruf und Rücktritt

Verbraucher sind gemäß § 3 KSchG und § 11 FAGG berechtigt, von einem Vertrag binnen 14 Werktagen, gerechnet ab Vertragsabschluss, zurückzutreten (Gilt gemäß §1 Abs. 2 Z 1 nicht für Verträge, bei denen das vom Verbraucher zu zahlende Entgelt den Betrag von 50 Euro nicht überschreitet). Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag schriftlich zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden.
Bei Widerruf verzichten die "Salzburger Nachrichten" auf die Rücksendung der bereits zugestellten Ausgaben. Für deren Wertverlust müssen Sie nicht aufkommen. Sollten Sie diese dennoch zurücksenden, tragen Sie die unmittelbaren Kosten für den Versand.

4. Digitale Vignette

Bei Bestellung eines Abonnements samt (digitaler) Vignette kommt dem Besteller die Verpflichtung zu, die ordnungsgemäße Registrierung auf der Website der ASFINAG unter evidenz.asfinag.at zu überprüfen und sicherzustellen, dass das den "Salzburger Nachrichten" bekanntgegebene Kfz-Kennzeichen des Bestellers tatsächlich registriert wurde. Die "Salzburger Nachrichten" haften nicht dafür, wenn der Besteller dieser Verpflichtung zur Überprüfung der ordnungsgemäßen Registrierung bei der ASFINAG nicht nachkommt.

5. Kündigungsbestimmungen eines Abonnements

Ist keine befristete Laufzeit des Abonnements vereinbart, gilt der Vertrag als auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Das "Salzburger Nachrichten"-Abonnement kann jederzeit nach der vereinbarten Mindestbindedauer schriftlich mit einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten gekündigt werden, bzw. wenn das Abo für einen längeren Zeitraum vorausbezahlt wurde, frühestens mit Ende des bezahlten Zeitraums.
Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen und kann sowohl postalisch als auch per E-Mail an Salzburger Nachrichten, z. H. Abo-Service, Karolingerstraße 40, 5020 Salzburg oder per E-Mail an abo@sn.at eingebracht werden.
Eine Kündigung vor Ablauf einer vereinbarten Mindestvertragslaufzeit ist nicht möglich. Sollten in Verbindung mit der Abonnementerrichtung ein kostenloser Zeitraum vereinbart worden sein, wird dieser im Falle einer vorzeitigen Auflösung in Rechnung gestellt.
Besondere Regelung bei Aktions-/Einstiegs- Abonnements
Inkludierte Prämien werden nach Einlangen der ersten Zahlung zugesandt. Sollte der Abonnementvertrag vor Erfüllung der vereinbarten Mindestvertragsdauer gelöst werden, wird der Differenzbetrag zum handelsüblichen Verkaufspreis des Artikels (zum Zeitpunkt der Vertragserrichtung) nachverrechnet.

6. SN-Card

Die SN-Card ist die Vorteilskarte der "Salzburger Nachrichten". Alle unbefristeten und befristeten Teil- und Vollabonnements, die mindestens 12 Monate laufen, erhalten automatisch die SN-Card zugesandt (Der Versand der SN-Card erfolgt in der Regel 14 Tage nach Beginn des Abonnements) . Der Kartennutzer kann damit exklusive Vorteile und Angebote bei unseren vielseitigen Partnern beziehen.
Die SN-Card ist eine Vorteilskarte für ganz Österreich. Die "Salzburger Nachrichten" bemühen sich, einen großen Branchenmix an Vorteilen anzubieten.
Die SN-Card gilt als Ausweis für Vergünstigungen. Gegen Vorlage der SN-Card bei einer Partnerstelle erhält der SN-Card-Inhaber den vereinbarten Sofortrabatt. Weitere Informationen finden Sie unter sncard.sn.at.


7. Print-Abonnements außerhalb von Österreich

Neben der Abonnementgebühr werden Versandkosten für die Zustellung im Ausland fällig. An gesetzlichen Feiertagen im Land der Auslieferung erfolgt keine Lieferung. Die Zustellung des entfallenen Exemplars erfolgt im Zuge der folgenden Auslieferung.

8. Zustimmung zur Verwendung von Daten

Sie stimmen zu, dass die Salzburger Nachrichten Medien GmbH & Co. KG Ihre selbst angegebenen Daten (Name, Adresse und weiterführende Daten) zu Zwecken des Direktmarketings verwenden und verarbeiten darf. Sie können diese Zustimmung jederzeit durch Brief oder E-Mail widerrufen.

9. Digitales SN-Abonnement

Das digitale Abonnement ermöglicht die Anmeldung auf maximal 5 Endgeräten und ist ausschließlich für eigene Zwecke zulässig. Eine Weitergabe der Zugangsdaten an Dritte ist daher untersagt. Die Mindestanforderungen der SN-App (Stand 01.03.2024) sind: iOS 12.0, Android 7.0. Die "Salzburger Nachrichten" übernehmen keinerlei Haftung für die ständige Verfügbarkeit des Dienstes, für Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen der Datenübermittlung, Verlust oder Löschung, Viren, Missbrauch, Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität von Daten oder für Schäden, die sonst durch die Nutzung der Daten oder des Online-Dienstes entstehen. Bei Digital-Abo-Aktionen gelten die jeweils angeführten Konditionen.