Strafrecht im Land Salzburg (historisch)

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Der Artikel Strafrecht im Land Salzburg (historisch) befasst sich mit historischen Informationen, die mit der letzten Hinrichtung im Salzburg am 22. November 1949 enden.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Folter

1801 wurde die peinliche Frage, die Folter, ein letztes Mal gestellt. Die peinliche Frage war die Anwendung von brachialer Gewalt am Körper des Verdächtigten, damit dieser zu einem Geständnis oder Preisgabe von Informationen gezwungen wurde.

Ihr folgte meist die Strafe an Leib und Leben, an Hals und Hand und Haut und Haar. Es war dies die Todesstrafe, je nach Hinrichtungstechnik einfach oder auch qualifiziert. Qualifiziert bedeutete eine zusätzliche Verschärfung der Maßnahmen am Körper während und auch noch nach der Exekution. Neben dem Tod gab es aber auch Leibesstrafen, die den Delinquenten zwar am Leben ließen, aber ihn verstümmelten oder mit erheblichen Schmerzen durchs Leben gehen ließen.

Selbst leichtere Strafen, zu Haut und Haar, gingen nie ohne körperlichen Beeinträchtigungen über die Gerichtsbühne: am Pranger stehen, das Kahlscheren oder Spitzgertenstreiche.

Hinrichtungen

Am 12. September 1817 erfolgte die letzte belegbare Hinrichtung mit dem Schwert, jene mit dem Strang fand am 22. November 1949 letztmalig in Salzburg statt: der 28jährige Ukrainer Josef Sopko wurde wegen Mordes an einer Frau durch den Strang hingerichtet. Die letzte öffentliche Brandmarkung am Pranger geht auf das Jahr 1800 zurück. Doch noch 1816 kam es zur zur Schaustellung eines Delinquenten auf einer Schandbühne, wo er 20 Rutenstreiche erhielt und auf ewig des Landes verwiesen wurde.

Information über die letzte missglückte Hinrichtung fand sich im Exekutionsbuch des Salzburger Scharfrichters Franz Joseph Wohlmuth. So sollen bei Hinrichtungen 1807 und 1808 bei Mehrfachexekutionen vorgekommen sein, dass einer der Delinquenten vom Galgen gestürzt war. Wohlmuth berichtet auch von einer misslungenen Hinrichtung mit dem Schwert am 7. Juni 1766, bei er dreimal das Schwert führen muss, bevor die Exekution ausgeführt war. Wohlmuth waltete 1817 im hohen Alter von 79 Jahre ein letztes Mal seines Amtes.

Am 22. November 1949 fand dann die letzte Hinrichtung überhaupt in Salzburg statt: der 28-jährige Ukrainer Josef Sopko wird wegen Mordes an einer Frau durch den Strang hingerichtet.

Siehe auch

Quellen

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