Steuern und Abgaben

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Dieser Artikel beschäftigt sich mit historischen Steuern und Abgaben in Stadt und Land Salzburg.

Inhaltsverzeichnis

Mittelalter
18. Jahrhundert
20. Jahrhundert

Am 30. März 1948 beschließt der Salzburger Gemeinderat die Einhebung einer 25-prozentigen Abgabe auf Eintrittspreise für Kinos, einer 20-prozentigen Abgabe für Sportveranstaltungen und einer Abgabe von 10 Prozent für Theatervorstellungen - die Lustbarkeitsabgabe; die Sportabgabe wird nach Protesten von Sportvereinen später reduziert;

Am 1. August 1950 trat die vom Salzburger Gemeinderat beschlossene Gebrauchsgebührenordnung in Kraft; für die Nutzung von Verkehrs- oder Erholungsflächen sowie des darüber befindlichen Luftraumes (z. B. durch Reklameschilder oder Leitungen) ist nun eine Gebühr − eine Luftsteuer − zu entrichten;

29. Mai 1951: Abgabe auf Speiseeis. Die vom Gemeinderat beschlossene Abgabe wurde in der Form abgeführt, dass jene Firmen, die Eis verkaufen, für das Jahr 1951 einen Pauschalbetrag von 35.000 Schilling bezahlten.

1953 gab es gleich mehrere neue Steuern:

Ab 1. Februar 1954 musste jeder Erwerbstätige in der Stadt Salzburg 4,50 Schilling monatlich für die Finanzierung des Hallenbades entrichten;

Fußnote

  1. siehe Wikipedia

Quellen

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