Salzburger Landesgesetzblatt

Aus Salzburgwiki

Wechseln zu: Navigation, Suche

Das Landesgesetzblatt für das Land Salzburg ist die Hauptquelle des Salzburger Landesrechts.

Inhaltsverzeichnis

Allgemeines

Es ist gemäß dem Gesetz vom 15. Dezember 2004, über das Landesgesetzblatt (LGBlG) zur Kundmachung ua. der Landesgesetze sowie der Verordnungen der Landesregierung und des Landeshauptmannes bestimmt[1].

Es wird seit 2005 im Rahmen des Internetauftrittes des Landes unter einem Internetlink[2] (etwas irreführend eingeordnet unter „Bürger-Service“) herausgegeben und zur Abfrage bereitgehalten.

Zuvor wurde das Landesgesetzblatt in gedruckter Form herausgegeben.

Digitalisierte Fassungen

Digitale oder digitalisierte Fassungen des Landesgesetzblattes (und seiner Vorgänger ab 1850) finden sich

Historisches

Vorgänger und frühere Bezeichnungen waren – entsprechend den jeweiligen staatsrechtlichen Gegebenheiten –

Fußnoten

  1. Siehe dessen Wiedergabe im Rechtsinformationssystem des Bundes
  2. www.salzburg.gv.at …
  3. ALEX
  4. www.salzburg.gv.at …
Persönliche Werkzeuge
Namensräume
Varianten
Aktionen
Navigation
Ressourcen
salzburg.com
Werkzeuge