Salzburger Jugendschutzgesetz

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Das Salzburger Jugendschutzgesetz wurde am 10. Dezember 1998 für die Förderung und den Schutz der Jugend im Land Salzburg erstellt.

Darin wird unter anderem bestimmt, ab welchem Lebensjahr Alkohol und Tabak konsumiert werden darf, sowie Bestimmungen zum Aufenthalt auf Straßen, in Kinos, Gaststätten, Übernachtung in Hotels, auf Campingplätzen usw. angeführt.

Genaueres

ist in Begleitung einer volljährigen Person
zeitlich unbeschränkt erlaubt
ist ohne Begleitung einer volljährigen Person
unter 12 Jahren von 6–21 Uhr erlaubt
von 12–14 Jahren von 6–22 Uhr erlaubt
mit 14–16 Jahren von 6–23 Uhr erlaubt
und ab 16 Jahren uneingeschränkt erlaubt

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