Salzburger Adel

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Der Adel war in historischer Zeit eine Bevölkerungsschicht, die sich durch verschiedene Vorrechte ( = Privilegien) von der übrigen Bevölkerung abhob.

Inhaltsverzeichnis

Allgemeines

Der Adel als Gesellschaftsschicht geht weit in die germanische Zeit zurück.

Während der Karolingerzeit verschwand die älteste Form des Adels allmählich und wurde durch den Amts- oder Lehensadel ersetzt, aus dem sich teilweise der spätere Herrenstand bzw. der „Hohe Adel“ entwickelten.

Neben dem Amtsadel (auch „Ministeriale“ genannt) entstand der niedere Adel, der durch den ritterlichen Waffendienst gekennzeichnet war.

Das Adelsrecht war bis zum Ende des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation (1806) Reichsrecht.

In Österreich und daher auch in Salzburg wurde der Adel und wurden insbesondere Standesvorrechte, Adelstitel und Adelsprädikate durch das Adelsaufhebungsgesetz von 1919[1] abgeschafft.

Einige Unterscheidungen:

Incolat, Indigenat oder Landmannschaft bedeutete im allgemeinen die durch Geburt oder durch förmliche Aufnahme erworbene Zugehörigkeit zu den höheren Ständen eines Landes, wie zB den Salzburger Landständen. Mit dem Erwerb des Incolats waren Sitz und Stimme im jeweiligen Landtag verbunden.

Adelsprobe war die förmliche Nachweisung der direkten ehelichen Abstammung einer bestimmten Person von einer gewissen Anzahl adeliger Ahnen, wobei Vater und Mutter zwei, die beiderseitigen Großeltern vier und die Urgroßeltern acht Ahnen bilden.

Österreich

In Österreich bestanden folgende Adelsstufen:

Nach der Adelsaufhebung von 1918 wurden nicht nur die Adelstitel, sondern grundsätzlich alle Adelsprädikate wie „von …“ und „zu …“ zwar abgeschafft, in zahlreichen Fällen wurde aber ihre Verwendung zur Bildung eines Doppelnamens (zB Mayr-Melnhof)[2] gestattet.

Salzburg

Für die Adelsstandserhebungen ist bis 1806 zwischen dem Reichsadels-, dem österreichisch-erbländischen sowie dem Salzburger (vom Fürsterzbischof verliehenen) Adelsstand zu unterscheiden.

Auf Adelsstandserhebungen durch den Fürsterzbischof ging nur eine Minderheit der Salzburger briefadeligen Geschlechter, nämlich[3]

zurück.

Ferner kann für die Zeit bis 1806 zwischen dem alteingesessenen Salzburger Adel, dem jüngeren Briefadel (Beamte, Offiziere und Kaufherren) sowie – unter den zugezogenen Adeligen – insbesondere dem Stiftsadel (Geschlechter, die sich Domherrenstellen zu sichern vermochten oder Nutznießer des Nepotismus der Fürsterzbischöfe waren)[4] unterschieden werden.

Nach der Eingliederung des Herzogtums Salzburg in das Kaisertum Österreich (1816) war auch die Eingliederung des Salzburger Adels in den österreichischen zu regeln. Freilich erfolgte erst mit Kundmachung der k. k. obderennsischen Landesregierung vom 28. Mai 1828 eine allgemeine Regelung der Adelsverhältnisse (gültig auch für das ehemals bayrische Inn- und Hausruckviertel). Diese besagte, daß der von der österreichischen oder von der bayrischen Regierung verliehene Adel keiner neueren Bestätigung bedürfe. Der rein salzburgische Adel hingegen mußte innerhalb eines Jahres unter Beibringung einer Liste aller Mitgliedern der Familie um die Anerkennung seines Standes einkommen, welche ihm dann taxfrei verliehen wurde (kam man dieser Aufforderung nicht nach, so blieb als einziges Vorrecht der adelige Gerichtsstand bestehen; somit war ein Salzburger Adeliger, der nicht um Bestätigung bat, seinen Rechten nach einem ausländischen Adeligen gleichzusetzen).

Literatur

Quellen, Fußnoten

Fußnoten

  1. Gesetz vom 3. April 1919 über die Aufhebung des Adels, der weltlichen Ritter- und Damenorden und gewisser Titel und Würden, StGBl. Nr. 211/1919.
  2. Nicht alle Doppelnamen von Adelsfamilien sind derart gebildet; zB repräsentiert der Bindestrich in Thun-Hohenstein ein „und“.
  3. Soweit bei Franz Martin, aaO, beim jeweiligen Namen angeführt.
  4. Vgl. den Wikipedia-Artikel „Stiftsadel“.
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