Raffelstetter Zollordnung
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Die Raffelstetter Zollordnung, auch Raffelstettener Zollordnung genannt, wurde ca. 903 – 905 erlassen und regelte Markt und Zoll der an der Donau gelegenen Orte zwischen Passau und Mautern. Bei der Raffelstetter Zollordnung handelt es sich um die wichtigste wirtschaftshistorische Urkunde zur Geschichte an der mittleren Donau.
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Anlass für die neue Zollordnung
Damals kamen in dem ehemaligen kleinen Dorf an der Einmündung der Traun in die Donau (dessen Lage heute nicht genauer bestimmt werden kann) unter dem Vorsitz eines Grenzgrafen die Großen der Region zusammen, um die Marktorte und Zollstätten zwischen Passau und Mautern neu fest zu legen.
Man vermutet, dass diese Neuregelung notwendig war, weil durch die Invasionen der Ungarn bestehende Rechte in Unordnung geraten waren. Vielleicht ging es aber auch nur um die Fortschreibung bereits vorher bestehender Verhältnisse. Klarerweise spielten in dieser Neuordnung vor allem die Rechte von Linz eine tragende Rolle. Die Formulierung „mercatus legittimus“ für Linz weist darauf hin, dass es sich um einen privilegierten (Jahr)markt mit besonderem Schutz für die Kaufleute (die in Juden und „andere“ unterteilt wurden), handelte.
Dieser Vertrag stellt damit auch den ältesten eindeutigen Nachweis für die Anwesenheit von Juden im Gebiet des heutigen Österreich dar.
Wichtige, in der Zollordnung erwähnte Handelsgüter
Neben Sklaven, Pferden und Wachs ist das wichtigste Handelsgut in der Raffelstetter Zollordnung das Salz. Es wird einerseits von Passau, wohin es über die Flüsse Salzach und Inn, vermutlich aus der Produktion in Hallein bzw. Reichenhall kommend, Donau abwärts verfrachtet. Andererseits wird es von Süden auf der Traun heran transportiert, nachdem es im Salzkammergut abgebaut wurde, was darauf hinweist, dass auch damals im Alpenraum der Salzbergbau florierte. Aus dieser Urkunde ist außerdem ersichtlich, dass es bereits zu dieser Zeit einen regen Schiffsverkehr auf Traun und Donau gegeben hat. Darüber hinaus weist das Handelsgut Wachs auf weit reichende Handelsbeziehungen mit dem Osten hin.
Salzburgbezug
Bei der Neuregelung der Zollordnung gehörten zu den dort anwesenden Großen der Region auch der Bischof von Passau und der Fürstbischof von Salzburg, Theotmar I.. Beide hatten triftige wirtschaftliche Gründe um bei der Erstellung dieser Zollordnung persönlich anwesend zu sein, um ihre Interessen zu wahren.
Quellen
- Willibald Katzinger, „Kleine Linzer Stadtgeschichte“, Verlag Friedrich Pustet, Regensburg 2008
- Franz Martin, „Kleine Landesgeschichte von Salzburg“, 4. Auflage, erweitert und bearbeitet von Reinhard Rudolf Heinisch, Verlag der Salzburger Druckerei, 1971
- Eveline Brugger, Martha Keil, Albert Lichtblau, Christopf Lind, Barbara Staudinger, "Geschichte der Juden in Österreich", Ueberreuter, Wien, 2006