Salzburger Munizipalrat

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Der Salzburger Munizipalrat (Munizipal-Rath) war von 1811 bis 1816 das Vertretungs- und Selbstverwaltungsgremium der Salzburger Bürgerschaft.

Inhaltsverzeichnis

Bayrische Gemeindeorganisation

Das Land Salzburg gehörte von 1810 bis 1816 zum Königreich Bayern. Dementsprechend wurde auch in Salzburg die bayrische Gemeindeverfassung von 1808 – Edikt über die Bildung der Gemeinden vom 28. Juli 1808 und Edikt über das Gemeinde-Wesen vom 24. September 1808 – eingeführt. Deren Vorbild war die französische Gemeindeorganisation, zumal der bayrische König ein enger Verbündeter Napoleons war. § 60 des Ediktes vom 24. September 1808 sah vor, dass in den Städten und größeren Märkten die Gemeinde „durch einen aus ihrem Mittel gewählten Munizipal-Rath vertreten“ wurde, welcher wenigstens aus 4 und höchstens aus 5 Gemeindegliedern zu bestehen hatte. So kam auch die Stadt Salzburg zu ihrem Munizipalrat.

Zu den Aufgaben des Munizipalrates gehörte es, eine Person für das Amt des Bürgermeisters vorzuschlagen, die der Bestätigung durch das General-Kreis-Kommissariat bedurfte (§ 103 des Edikts). Eine solche Bestellung erfolgte in Salzburg nicht.

Der Salzburger Munizipalrat

Als Mitglieder des Salzburger Munizipalrates scheinen auf:[1]

Unter dem Vorstand des Polizeikommissärs Joseph Russegger gehörten dem Salzburger Munizipalrat im Jahr 1813 an:[2]

Quellen, Fußnoten

Fußnoten

  1. Liste der Bürgermeister der Stadt Salzburg
  2. Franz X. Weilmeyr. Salzburg, die Hauptstadt des Salzach-Kreises. Ein Hand- und Addreß-Buch für Jedermann. Von Salzburg 1813. In der Mayer’schen Buchhandlung, S. 102.
Zeitfolge
Vorgänger

Ignaz von Heffter

Bürgermeister der Stadt Salzburg
18111816
Nachfolger

provisorischer Magistrat,
dann Anton von Heffter

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