Salzburger Landtag

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Der Salzburger Landtag ist das Forum der parlamentarischen Demokratie im Land Salzburg.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Nachdem das ehemalige Fürsterzbistum Salzburg 1816 zu k.k. Österreich gekommen war, dauerte es nochmals 45 Jahren, bevor das mittlerweile zum Herzogtum Salzburg geänderte Land seinen eigenen Landtag hatte. Am 6. April 1861 dieser, ausnahmslos aus Männern bestehende Landtag erstmals zusammen.

Erst 1919 durften alle Frauen und Männer zur Wahl eines Landtags gehen. Bis dahin waren Wahlen nur einer Minderheit der Bevölkerung erlaubt (Großgrundbesitzern oder Höchstbesteuerte u.a.).

Zusammensetzung

Er setzt sich aus 36 Abgeordneten zusammen, welche alle fünf Jahre direkt von der Landesbevölkerung gewählt werden.

Funktionen

Dem Landtag kommen die drei klassischen Funktionen eines Parlaments zu:

Wahl von Staatsorganen

Gesetzgebung

Kontrolle von Regierung und Verwaltung

Neben den Gesetzgebungsbefugnissen (Baurecht, Raumordnung, Naturschutz, Landwirtschaft, Grundverkehr u. a.) ist die Budgethoheit eine zentrale Befugnis des Landtages. Mit dem Rechnungsabschluss hat der Landtag die Möglichkeit, das tatsächliche Regierungs- und Verwaltungshandeln mit der in Zahlen gegossenen politischen Willensbildung im allgemeinen Vertretungskörper zu vergleichen und nicht zuletzt über die Abweichungen vom Jahresvoranschlag zu kontrollieren.

Salzburger Landtag in Zahlen

Datenstand 2011

Siehe auch

Quellen

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