Kinder- und Jugendanwaltschaft Salzburg

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Logo der kija Salzburg

Die Kinder- und Jugendanwaltschaft (kija) Salzburg ist eine weisungsfreie Einrichtung des Landes Salzburg, die sich für die Rechte der Kinder und Jugendlichen im Bundesland Salzburg einsetzt und diese berät und unterstützt. Sie ist Sprachrohr für junge Menschen.

Inhaltsverzeichnis

Geschichte

Im Jahr 1989 verabschiedete die UN-Generalversammlung die Kinderrechtskonvention, ein Jahr später trat sie in Kraft. Im September 1992 ratifizierte Österreich die Konvention. Damit war der Grundstein gelegt, um in jedem Bundesland Österreichs eine Kinder- und Jugendanwaltschaft zu errichten. Dadurch haben sich diese Staaten verpflichtet, die Kinderrechtskonvention in ihrer nationalen Gesetzgebung umzusetzen und ihre Einhaltung sicherzustellen. Am 5. September 1992 ist die Kinderrechtskonvention in Österreich formal in Kraft getreten. Am 20. Jänner 2011 hat der österreichische Nationalrat beschlossen, einen Teil der Kinderrechte in abgeschwächten Form – nämlich nur sofern der entsprechende Sachverhalte nicht gesetzlich anderweitig geregelt ist – in die Bundesverfassung aufzunehmen. Damit ist z. B. das Recht auf Gleichbehandlung behinderter Kinder vor dem Verfassungsgericht einklagbar.

Gesetzliche Grundlage

Das Jugendwohlfahrtsgesetz und die UN-Kinderrechtskonvention bilden die juristische Basis der Kinder- und Jugendanwaltschaft. Die 54 Artikel der UN-Kinderrechtskonvention, beispielsweise das Recht auf Gesundheit, das Recht auf Bildung oder das Recht auf Schutz vor Gewalt, dienen der kija Salzburg als Handlungsgrundlage. Die kija Salzburg ist an das Sozialreferat des Landes Salzburg angegliedert, die Paragrafen 13 und 14 der Salzburger Jugendwohlfahrtsordnung regeln die Aufgaben und Befugnisse der kija Salzburg und schreiben ihre Weisungsfreiheit fest. 2005 wurde die UN-Kinderrechtskonvention in die Landesverfassung des Bundeslandes Salzburg aufgenommen. Am 20. Jänner 2011 hat der österreichische Nationalrat beschlossen, einen Teil der Kinderrechte in abgeschwächten Form – nämlich nur sofern der entsprechende Sachverhalte nicht gesetzlich anderweitig geregelt ist – in die Bundesverfassung aufzunehmen. Damit ist z. B. das Recht auf Gleichbehandlung behinderter Kinder vor dem Verfassungsgericht einklagbar.

Aufgaben

Die kija Salzburg hat den gesetzlichen Auftrag, die Rechte und Interessen Minderjähriger im Einzelfall zu vertreten, sowie auf gesellschaftlicher Ebene verbesserte Rahmenbedingungen für Kinder und Jugendliche zu schaffen. In diesem Sinne wird sie zwar auch von Eltern und LehrerInnen als Anlaufstelle genutzt, der Fokus liegt jedoch immer bei den Interessen und Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen.

Bei der Einzelfallberatung informiert das ExpertInnen-Team der kija Salzburg die KlientInnen über ihre Möglichkeiten. In weiterer Folge wird z.B. ein Therapieplatz organisiert oder ein Vermittlungsgespräch zwischen den jungen Menschen und ihrern Eltern, Behörden oder Institutionen vorgeschlagen - immer in Absprache mit dem/der Betroffenen.

Kommt ein Problem gehäuft vor, versucht die kija Salzburg dieses nicht nur im Einzelfall zu bewältigen, sondern auch strukturell zu lösen. Eine weitere Aufgabe aus dem Bereich der Interessensvertretung ist die Prüfung und Begutachtung künftiger Gesetze und Verordnungen bezüglich ihrer Kinder- und Jugendverträglichkeit. Durch Informationskampagnen, öffentliche Stellungnahmen sowie Dialoge mit EntscheidungsträgerInnen wird der gesellschaftliche Diskurs zu den Kinderrechten angeregt.

Team

Das Team der kija Salzburg, an dessen Spitze Kinder- und Jugendanwältin Andrea Holz-Dahrenstaedt steht, setzt sich aus ExpertInnen aus den Bereichen Sozialarbeit, Pädagogik, Psychologie und Recht zusammen. Gemeinsam mit einer Mitarbeiterin aus dem Bereich der Öffentlichkeitsarbeit und dem Sekretariat bilden die Beraterinnen das Kernteam. Außerdem engagieren sich zahlreiche freie MitarbeiterInnen im Rahmen von Projekten für die kija Salzburg. Die kija Salzburg hat 4,25 Vollzeit-Dienstposten aufgeteilt auf mehrere Teilzeit-Anstellungen zur Verfügung.

Zahlen/Fakten

Die Anfragen von Kindern und Jugendlichen an die kija Salzburg umfassen Themen von Arbeitslosigkeit bis Zwangsverheiratung, wobei rund die Hälfte der Fälle den familiären Bereich, insbesondere Scheidung und Trennung, betreffen. Rund 40 Prozent der Anfragen kommen von Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 19 Jahren, die Anzahl der Mädchen und Jungen ist nahezu ausgeglichen. Seit der Gründung der kija Salzburg ist die Zahl der Anfragen stark angestiegen: Waren es im Jahr 1993 erst 138 Anfragen, so beriet die kija Salzburg im Jahr 2009 3.235 Kinder und Jugendliche.

Projekte

Die kija Salzburg setzt parallel zu ihren laufenden Tätigkeiten themenbezogene Schwerpunkte. Das Projekt "MutMachen" stellt Kindern und Jugendlichen in schwierigen Lebenslagen ehrenamtliche MutMacherInnen zur Seite, die ihnen Halt geben und Aufmerksamkeit schenken.

"Call and Mail" ist ein Projekt, bei welchem Jugendliche via Internet (Skype, E-mail) Jugendliche beraten. Die Niedrigschwelligkeit und die Anonymität des Internets machen diese Beratung für Jugendliche besonders attraktiv. Im Rahmen des zweijährigen Regionalprojektes "kija on tour - wir kommen euch entgegen!" fährt das Beratungsteam der kija Salzburg mit dem Beratungsmobil in die ländlichen Gemeinden des Bundeslandes, um vor Ort Beratungen anbieten zu können.

Erfolge

Engagement macht sich bezahlt, das hat sich im Laufe der Geschichte der kija Salzburg immer wieder gezeigt. Die wichtigsten Meilensteine und Erfolgserlebnisse sind hier - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - genannt.

Ziele

Kontakt

Gstättengasse 10
5020 Salzburg
Telefon: 0662 - 43 05 50
Fax: 0662 - 43 05 50-3010
E-mail: kija@salzburg.gv.at

Weblinks

Quellen

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