Erzstift Salzburg
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Das Erzstift Salzburg, als Inbegriff der dem Erzbischof von Salzburg bis zur Säkularisation von 1803 zustehenden weltlichen Herrschaftsrechte, umfasste teils das landesfürstliche Territorium, teils auch Herrschaften, die anderen Landesfürsten unterstanden.
In diesen Auswärtigen Herrschaften des Erzstiftes Salzburg war der Erzbischof Grundherr, aber nicht Landesherr.
Sie sind zu unterscheiden von Exklaven wie Mühldorf am Inn, die sehr wohl zum landesfürstlichen Territorium gehörten.
Darüber hinaus gab es auch noch die Salzburger Kirchenprovinz, die dem Erzbischof unterstand.
Neben der Bezeichnung Erzstift Salzburg gibt es noch die Erzabtei St. Peter, die Teil des Erzstifts war und ist.
Quellen
- Auswärtige Herrschaften
- siehe Diskussion zum Artikel