Erbhöfe im Pinzgau

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Erbhöfe im Pinzgau sind bäuerliche Betriebe im politischen Bezirk Zell am See (Pinzgau), die nach dem Salzburger Erbhofgesetz zum Erbhof ernannt wurden.

Inhaltsverzeichnis

Allgemeines

Ein bäuerlicher Betrieb, der mindestens 200 Jahre innerhalb derselben Familie im Mannes- oder Frauenstamm vererbt wurde, kann im Bundesland Salzburg zum Erbhof ernannt werden. Die Ernennung zum Erbhof erfolgt nach dem Erbhofgesetz. Nach diesem kann auch ein Hof, der von Seitenverwandten mehr als zweiten Grades nicht im Kaufwege erworben, sondern an diese ebenfalls vererbt worden ist, zum Erbhof werden. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der bäuerliche Betrieb mit einem Wohnhaus versehen und vom Eigentümer selbst bewirtschaftet wird. Im Salzburger Land gibt es mehr als 1 000 Erbhöfe.

Liste der Erbhöfe im Pinzgau

Oberpinzgau

Im Oberpinzgau sind dies:

Mitterpinzgau

Im Mitterpinzgau sind dies:

Unterpinzgau

Im Unterpinzgau sind dies:

Quellen

  1. Friederike Zaisberger, Geschichte Salzburgs. Oldenbourg Wissenschaftsverlag, München 1998, ISBN 3-486-56351-3, und Verlag für Politik und Geschichte, Wien 1998, ISBN 3-7028-0354-8. S. 144.
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