Erbhöfe im Flachgau

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Erbhöfe im Flachgau sind bäuerliche Betriebe im politischen Bezirk Salzburg Umgebung (Flachgau), die nach dem Salzburger Erbhofgesetz zum Erbhof ernannt wurden.

Allgemeines

Ein bäuerlicher Betrieb, der mindestens 200 Jahre innerhalb derselben Familie im Mannes- oder Frauenstamm vererbt wurde, kann im Bundesland Salzburg zum Erbhof ernannt werden. Die Ernennung zum Erbhof erfolgt nach dem Erbhofgesetz. Nach diesem kann auch ein Hof, der von Seitenverwandten mehr als zweiten Grades nicht im Kaufwege erworben, sondern an diese ebenfalls vererbt worden ist, zum Erbhof werden. Eine weitere Voraussetzung ist, dass der bäuerliche Betrieb mit einem Wohnhaus versehen und vom Eigentümer selbst bewirtschaftet wird. Im Salzburger Land gibt es mehr als 1 000 Erbhöfe.

Einer der ältesten bekannten Salzburger Erbhöfe steht im Flachgau. Es ist das Hauthal-Gut in Göming, seit etwa 1350 im Besitz der Familie Hauthaler.

Liste der Erbhöfe im Flachgau

Quellen

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