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Bündnisfall der NATO: Vor allem politische Rückendeckung

BRÜSSEL (SN, Reuters). Die NATO hat am Dienstag erstmals in ihrer mehr als 50-jährigen Geschichte den Bündnisfall ausgerufen und damit auf die Anschläge von New York und Washington vom 11. September reagiert. Nach Artikel fünf des NATO-Vertrags tritt der Bündnisfall ein, wenn eines der 19 Mitglieder des Nordatlantikpakts (NATO) von außen angegriffen wird. Dieser Angriff gilt als Angriff auf alle NATO-Mitglieder, die ihrerseits verpflichtet sind, dem Angegriffenen nach dessen Wünschen Hilfe zu leisten. Die Feststellung des Bündnisfalls kann wie alle NATO-Beschlüsse nur einstimmig getroffen werden.

Tritt Artikel fünf in Kraft, werde jeder Verbündete entscheiden, auf welche Mittel er zur Unterstützung der Allianz zurückgreifen wolle, heißt es in einem Papier der NATO. Über jede gemeinsame Aktion werde der NATO-Rat entscheiden, der seine Beschlüsse im Konsens der 19 Verbündeten fällt. Die USA könnten aber auch allein oder gemeinsam mit einzelnen NATO-Mitgliedern vorgehen.

Militärische Maßnahmen sind mit der Feststellung des Bündnisfalls nicht automatisch verbunden. Die Feststellung des Bündnisfalles bedeute vor allem eine politische Rückendeckung für den Angegriffenen, heißt es in Regierungskreisen in Berlin. Bei Eintreten des Bündnisfalls sei es Sache der Mitgliedsstaaten, über die erforderlichen Beistands- und Unterstützungsmaßnahmen zu entscheiden. Dazu gehörten die Einräumung zusätzlicher Landerechte für US-Flugzeuge und logistische Unterstützung.

 
 

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