|
Bündnisfall der
NATO: Vor allem politische Rückendeckung
BRÜSSEL (SN, Reuters). Die NATO hat am Dienstag erstmals
in ihrer mehr als 50-jährigen Geschichte den Bündnisfall
ausgerufen und damit auf die Anschläge von New York
und Washington vom 11. September reagiert. Nach Artikel
fünf des NATO-Vertrags tritt der Bündnisfall
ein, wenn eines der 19 Mitglieder des Nordatlantikpakts
(NATO) von außen angegriffen wird. Dieser Angriff
gilt als Angriff auf alle NATO-Mitglieder, die ihrerseits
verpflichtet sind, dem Angegriffenen nach dessen Wünschen
Hilfe zu leisten. Die Feststellung des Bündnisfalls
kann wie alle NATO-Beschlüsse nur einstimmig getroffen
werden.
Tritt Artikel fünf in Kraft, werde jeder Verbündete
entscheiden, auf welche Mittel er zur Unterstützung
der Allianz zurückgreifen wolle, heißt es
in einem Papier der NATO. Über jede gemeinsame
Aktion werde der NATO-Rat entscheiden, der seine Beschlüsse
im Konsens der 19 Verbündeten fällt. Die USA
könnten aber auch allein oder gemeinsam mit einzelnen
NATO-Mitgliedern vorgehen.
Militärische Maßnahmen sind mit der Feststellung
des Bündnisfalls nicht automatisch verbunden. Die
Feststellung des Bündnisfalles bedeute vor allem
eine politische Rückendeckung für den Angegriffenen,
heißt es in Regierungskreisen in Berlin. Bei Eintreten
des Bündnisfalls sei es Sache der Mitgliedsstaaten,
über die erforderlichen Beistands- und Unterstützungsmaßnahmen
zu entscheiden. Dazu gehörten die Einräumung
zusätzlicher Landerechte für US-Flugzeuge
und logistische Unterstützung.
|