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Bildung

Gekommen, um zu bleiben
30. September 2005

Die Lizenz zum Selektieren ist da, auch in Studien, in denen sich nur eine Hand voll Deutscher zu uns verirrt. Die Hürden werden bleiben
– und neue dazukommen.

Helmut Schliesselberger

Wien (SN). Eigentlich hatten die „Salzburger Nachrichten“ im Sommer das Problem des Ansturms deutscher Studenten ja schon gelöst – zumindest für die besonders bedrohten Medizin-Unis. Der „Numerus austriacus“-Zugangstest, den die SN Anfang August veröffentlichten, machte nicht nur unter Studenten rasch die Runde. Auf Grund der für Deutsche unverständlichen Mundartausdrücke hätte er – auf zugegeben nicht ganz faire Art – klare Verhältnisse an den Medizin-Unis geschaffen. Einziges Problem in diesem Zusammenhang: Der Test war nicht ganz ernst gemeint.

Das größere Problem in diesem Zusammenhang: Die anderen Verfahren, die nun hastig zur Auswahl der Studienbewerber gebastelt wurden, sind ernst gemeint und dabei teilweise ähnlich abstrus und unfair wie unser Jux-Test. Sie gehen vom Losverfahren bis zum regelrechten „Sperm-Race“, bei dem in Graz von 3000 Medizinern nur 100 ans Ziel, 2. Semester, kommen. Dass es unfair ist, Schulnoten heranzuziehen, wenn sich Schüler zuvor nicht darauf einstellen konnten, geben die Unis sogar zu. Es wird stets betont, es gehe um „Notmaßnahmen“, 2006 wolle man fairer aussieben.
Dass das EuGH-Urteil Österreich nicht wie ein Blitz aus heiterem Himmel getroffen hat, wird hinter vorgehaltener Hand auch von offizieller Seite zugegeben. Doch die Chance, Zugangshürden im Hauruckverfahren quasi durch die europäische Hintertür einzuführen, wurde dankbar angenommen. Der bisher schleichende Abschied vom freien Zugang steht nun im Gesetz.

Die späten Politbemühungen, nachträglich auf europäischer Ebene aktiv zu werden, passieren in erster Linie für die Galerie. Studenten-Ausländerquoten könnten nur für die ganze EU eingeführt werden und widersprächen der europäischen Idee. Mit Bestrebungen, das Medizinstudium extrem zu verteuern und nur Landsleute mit Beihilfen zu unterstützen, droht Österreich ein neues Diskriminierungsurteil – ebenso mit im Alleingang festgelegten Ausländerquoten oder der Idee, das Urteil zu ignorieren und dies mit gestörter „Homogenität des Bildungswesens“ zu rechtfertigen. Der EU-Arbeitskreis, der jetzt zwei Jahre Zeit hat, Lösungen zu finden, wurde offensichtlich nur zur Ösi-Beruhigung eingesetzt.
Die Rektoren wollen seit langem eine Debatte über den Uni-Zugang lostreten. Mit dem Pseudo-Sachzwang des EuGH-Urteils im Rücken konnten Ministerin und Rektoren die Beschränkungen gleich – und ohne jede Diskussion – einführen. Der freie Uni-Zugang war in einer hektischen Husch-Pfusch-Aktion von einem Tag auf den anderen Geschichte. Die Hektik war hausgemacht. Regierung und Rektoren hatten Jahre Zeit gehabt, sich auf das absehbare Urteil vorzubereiten.

Die Rektoren haben nun neben Auswahlverfahren in den massiv unter Druck geratenen Medizin-Studien als Draufgabe auch die Lizenz zum Selektieren in Studien, in denen sich gerade eine Hand voll Deutscher über die Grenze verirrte.
Das größte Problem in diesem Zusammenhang: Die Hürden – die formal bis zum Wintersemester 2007 befristet wären – sind gekommen, um zu bleiben. Und es werden neue Zugangsbeschränkungen für weitere Studien dazukommen.

Es geht bereits los: An der WU sind neben BWL auch die anderen Fächer von der selektiven Studieneingangsphase betroffen. Graz und Innsbruck hatten schon heuer vor, nicht nur acht, sondern auch „Ausweichfächer“ wie Volkswirtschaft oder Wirtschaftspädagogik zu beschränken. In der Lehrerausbildung urgierte jüngst nicht nur der Rechnungshof Aufnahmetests. Für die Pädagogischen Hochschulen werden Beschränkungen per Verordnung festgelegt. An der Bodenkultur wurden Vorbereitungen zur „leistungsbezogenen Einschränkung“ des Übertritts ins 2. Semester getroffen. An der Technik würde man sich – wie an den Kunst-Unis – seine Architekturstudenten zu gerne aussuchen. Die Juristen werden auf Auswahl drängen, wenn sie die Probleme mit der Umstellung aufs Bakkalaureat überstanden haben.

Das novellierte Uni-Gesetz erlaubt zudem in derzeit acht Fächern Ausleseverfahren beim Umstieg zum Magister- oder Doktoratsstudium. Auch hier wollen die Rektoren eine Ausweitung – möglichst auf alle Studien. Sie werden vermutlich kein weiteres, vorsätzlich verschlafenes EuGH-Urteil brauchen, um mit der Forderung durchzudringen.

© SN.

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