|
Die einen können nicht, die anderen wollen nicht, Vater Staat springt ein: 2003 streckte er bereits Unterhalt im Ausmaß von gut 93,4 Millionen Euro vor.
INGE BALDINGER
Jedes Jahr muss Vater Staat tiefer in die Tasche greifen, um Scheidungskindern zu ihrem Unterhalt zu verhelfen. Sprang er 2001 in rund 38.500 Fällen für säumige Papas ein und gewährte Unterhaltsvorschuss im Ausmaß von fast 83,7 Millionen Euro, streckte er im Jahr 2002 bereits Alimentationszahlungen in der Höhe von 88 Millionen und im vergangenen Jahr (nach vorläufigen Berechnungen) die Rekordsumme von mehr als 93,4 Millionen Euro vor. Die Zahl der Fälle blieb mit 38.000 bis 39.000 über die Jahre hinweg etwa gleich. Die Rückzahlungsbereitschaft oder -fähigkeit der Väter nahm dagegen stetig ab: 2001 zahlten sie knapp 38 Millionen Euro zurück - das waren gut 45 Prozent der Summe, mit der ihnen Vater Staat sozusagen ausgeholfen hatte. 2002 kamen 38,6 Mill. Euro zurück - das waren 43,9%. 2003 kamen 38,5 Mill. Euro zurück - das waren nur noch rund 41%.
Kein Geld für Kinder von Arbeitsunfähigen
Dabei springt der Staat als Unterhaltszahler ohnehin nur ein, wenn Aussicht auf Rückzahlung des Vorschusses besteht. Und: Wenn eine Exekution versucht wurde, aber erfolglos geblieben ist. Nur dann gibt es - beschränkt auf maximal drei Jahre und auf Antrag - einen Vorschuss, der sich am Unterhaltsanspruch (sprich: dem rechtskräftigen Unterhaltstitel) orientiert, nach oben hin aber jedenfalls bei rund 430 Euro monatlich begrenzt ist. Die Hürden, dank Vater Staat an das den Kindern zustehende Geld zu kommen, schrecken viele Alleinerzieherinnen ab. Das, obwohl offenbar fast die Hälfte der Sorgeberechtigten (zu 88 Prozent die Mütter) mehr oder minder große Probleme hat, die ausgemachten Unterhaltszahlungen für die Kinder überhaupt zu bekommen. Eine Umfrage der Österreichischen Plattform für Alleinerzieherinnen (öpa) unter einigen hundert Müttern förderte vergangenen Sommer zu Tage, dass 52 Prozent regelmäßig und in der ausgemachten Höhe Alimente für das Kind/die Kinder bekommen; zwölf Prozent bekommen die Alimente einmal pünktlich, einmal verspätet, einmal gar nicht, einmal in voller Höhe, ein andermal nur einen Teil; 19 Prozent bekommen Unterhaltsvorschuss vom Staat; und: 17 Prozent gaben an, gar nichts zu bekommen. Das ist es, was die Hilfsorganisationen auf den Plan ruft: Da die Alleinerzieherinnen selbst dann, wenn sie für die Kinder Unterhalt bekommen und arbeiten gehen, oft armutsgefährdet seien, müsse es zumindest für die, die gar nichts bekommen, so etwas wie eine staatliche "Unterhaltssicherung" geben, verlangt Ingrid Piringer von der öpa. Oder es müsse der Unterhaltsvorschuss des Staates von der (erhofften späteren) Zahlungsfähigkeit der Väter getrennt werden. Es sei paradox, dass die Kinder von arbeitsunfähigen Vätern, von Vätern, die in Privatkonkurs gingen, oder von Vätern, die sich ins Ausland abgesetzt haben, überhaupt keine Chance auf Unterhalt hätten. "So wird Armut weiter tradiert", sagt Piringer. Und daran könne der Staat ja schon überhaupt kein Interesse haben - schließlich würde aus Kindern, die in armen Verhältnissen aufwachsen, später oft nur Hilfsarbeiter, die dem Staat keine Steuern brächten, aber Arbeitslosengeld kosteten. "Es wäre also gescheiter, das Geld gleich in die Kinder zu investieren." So argumentiert man auch bei der Caritas, wo man zudem auf rasche Entscheidungen drängt. Die Vorschuss-Verfahren zögen sich oft über Jahre, in denen die Mütter kaum Unterhalt für die Kinder bekämen. "Ein Horror", sagt Judit Marte. Ein weiteres Problem: durch den notwendigen Gang zu Gericht werde das Gesprächsklima zwischen Vater und Mutter oft gänzlich vergiftet, was sich wiederum schlecht auf die Kinder auswirke. 17 Prozent aller österreichischen Familien sind Alleinerzieher-Familien (rund 187.000). Von den 265.000 Kindern dieser Familien gilt ein Drittel als akut arm.
© SN/APA.
|