| Verurteilungen nach dem Arzneimittelgesetz kommen im Sport kaum vor
SALZBURG (SN-msm). Hilfe von der Justiz im Kampf gegen den ausufernden Doping-Missbrauch forderte Otto Flum, der Präsident des österreichischen Radverbands, nach den Dopingfällen in der Vorwoche. Flum sprach konkret das Arzneimittelgesetz an.
Doch dieses Gesetz sei im Kampf gegen Doping völlig zahnlos, antwortete nun der Nationalratsabgeordnete Johann Maier. In den Jahren 2002 bis 2005 hat es 21 Verfahren nach dem Arzneimittelgesetz wegen Dopings im Sport gegeben. Fast alle Verfahren wurden zurückgelegt, insgesamt gab es bisher nur zwei Verurteilungen. Selbst bei einem Fall in Tirol, bei dem ein Händler mit 89.000 Tabletten Clenbuterol (diese Substanz hat einst die Karriere von Katrin Krabbe gestoppt) ertappt worden war, kam es zu keiner Verurteilung. Die Formulierung "zu Zwecken des Dopings im Sport" würde die Verfolgung erschweren, da Verdächtige behaupten, die Substanzen etwa als Nahrungsergänzungsmittel und nicht zu Dopingzwecken zu verwenden. "Die Innenministerin sieht selbst auch einen legislativen Handlungsbedarf", meinte Maier, zugleich Vorstandsmitglied in der Anti-Doping-Kommission.
Auch die Anzeige des gesperrten Skisportlers Hans Knauss wurde nicht weiterverfolgt. Der Importeur der mit Dopingrückständen verunreinigten Nahrungsergänzungsmittel verließ sich auf Untersuchungen aus den USA.
© SN/APA.
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