| Der Anwalt des ehemaligen ÖSV-Trainers Walter Mayer, Herwig Hasslacher, hat im Rahmen der Doping-Affäre um seinen Mandanten die Zustellung der Anklageschrift der Turiner Staatsanwaltschaft beeinsprucht. Die Dokumente sind laut dem Villacher Rechtsanwalt nicht nur unvollständig, sondern auch unzureichend bzw. nicht notariell beglaubigt übersetzt.
Einige Formulare seien zudem noch in Lire-Beträgen ausgestellt, monierte der Rechtsanwalt. "Die ordnungsgemäße Zustellung von Dokumenten ist ein zentrales Wesensmerkmal einer Rechtsprechung. Wenn diese fundamentale Grundvoraussetzung nicht erfüllt ist, besteht keine Basis für ein faires Verfahren", begründete Hasslacher, der sich auf § 12 des Zustellungsgesetzes beruft. "In Österreich wäre das ein Nichtigkeitsgrund", erklärte der Mayer-Vertreter am Dienstagabend. Ein Prozess könnte damit ausbleiben.
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