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Und zum Abschied noch ein Trinkgeld!
18. November 2006 | 10:00

In den letzten Zuckungen ihres Abschieds hat die Regierung Schüssel noch eine Aufbesserung der Pensionen um 40 Euro für das Jahr 2007 beschlossen. Wollen die Erfinder der "Pensionssicherungsreform" signalisieren, dass sie doch Freunde der Alten seien und alles nur ein Missverständnis war?

Oder sind die 40 Euro das Trinkgeld, das der enttäuschte Gast trotz seines Ärgers dem unfähigen Kellner mit einem bösen Gruß an den Koch auf den Tisch schleudert? In diesem Fall mit einem zornigen Vorwurf an die undankbaren Wähler, die die Segnungen der Reform nicht zu würdigen wussten?

Gemeint ist eher die Trinkgeld-Botschaft, da die Koalition ÖVP/BZÖ im Parlament ohnehin keine Mehrheit für die 40-Euro-Aktion hat und die anderen Parteien eine stärkere Anhebung der Pensionen verlangen. Somit fügt sich die Aktion in das Gesamtbild der Beleidigung. Tatsächlich zeigt die Pensionsreform das Kernproblem des Politikers Wolfgang Schüssel.

Diese Reform machte der scheidende Bundeskanzler zu seinem persönlichen Projekt. Sein Eifer ging sogar so weit, dass er selbst sich in die Berechnungen vertiefte. Das Ergebnis war somit sein Werk, zu dem auch seine engsten Mitarbeiter mehr beigetragen haben als die Pensionsexperten aus der Sozialversicherung. Diese Vorgangsweise ist für den intelligenten Einzelkämpfer Schüssel, der sich selbst als "beratungsresistent" bezeichnet, typisch.

Intelligenz macht noch kein Universalgenie. Die Fachleute haben Schüssel klar gemacht, dass die Ankündigung von Pensionskürzungen nur für Verunsicherung sorgt und keine Lösung darstellt. In der Sozialversicherung werden die Pensionen aus den laufend bezahlten Beiträgen der aktiven Arbeitnehmer und Arbeitgeber finanziert und das Ausmaß dieser Zahlungen entscheidet letztlich über die Höhe der Pensionen. Wie sich die Beiträge in den nächsten Jahrzehnten entwickeln werden, könne derzeit niemand mit Bestimmtheit vorhersagen.

Als tatsächlich dringend notwendige Maßnahme bezeichneten die Sprecher der Sozialversicherung vor allem die rasche und wirksame Anhebung des Pensionsantrittsalters. Die Krise der Pensionsversicherung ist nur durch den durchschnittlichen Beginn mit etwa 58 Jahren und die Dauer der Pensionszahlungen von zwanzig und mehr Jahren gegeben.

In diesem Kernbereich gab es nur bescheidene Ansätze. Immer noch liegt das durchschnittliche Pensionsantrittsalter bei knapp 60 Jahren. Auch wäre nur eine Anhebung des Antrittsalters unverantwortlich: Flankierend müsste eine umfassende Neuordnung des Arbeitsmarkts für ältere Arbeitnehmer erfolgen. Dieses Thema wurde ebenfalls angesprochen, die ergriffenen Maßnahmen erweisen sich aber als wirkungsarmes Stückwerk. Nach wie vor sind ältere Arbeitnehmer schwer vermittelbar, auch wenn sie eine hohe Qualifikation aufweisen.

Zu Stande gekommen sind aber die Verunsicherung und die Verärgerung der Bevölkerung und das bekannte Wahlergebnis.

© SN/APA.

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