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Sorgerechtsstreit um Christian eskaliert
27. Jänner 2004

Exekutor wollte Achtjährigen ins Auto zerren. Bub musste verletzt ins Spital. "Gerichtsverfahren aussetzen."

GROSSGMAIN (SN-rr, reich). Unbeschreibliche Szenen spielten sich Montagabend vor dem Wohnhaus des acht Jahre alten Christian Wildner in Großgmain ab: Gerichtsvollzieher und Gendarmerie standen fast drei Stunden lang dem Volksschüler und Freunden seiner Familie gegenüber.

Gegen 19.50 Uhr kam es zum Eklat: Gerichtsvollzieher versuchten Christian mit Gewalt in ein Gendarmerieauto zu verfrachten. Nach dem Zugriffsversuch in der Volksschule Großgmain Mitte Jänner scheiterte auch dieser Anlauf, das Urteil des Bezirksgerichtes umzusetzen.

Das Gericht hatte am 23. Dezember einen Antrag des Vaters auf Obsorge abgelehnt und das Sorgerecht bei der in Schweden wohnhaften Mutter belassen.

Mehr als zwei Stunden lang versuchte am Montagabend ein Gerichtsvollzieher, den verängstigten Buben dazu zu überreden, aus dem Auto einer Bekannten zu steigen - ohne Erfolg. Der Bub blieb mit seinem Bruder auf der Rückbank des Wagens sitzen. Um 19.30 rückten zwei weitere Gerichtsvollzieher an. Schließlich zerrte ein Exekutor den Buben aus dem Wagen. Christian schrie, kratze, trat, schlug und biss. Zwei Männer trugen den Buben zu einem Gendarmerieauto. Sein älterer Bruder hängte sich ein und ließ sich mitschleifen.

Christan konnte auch nach mehreren Versuchen nicht auf den Rücksitz des Streifenwagens verfrachtet werden. Letztlich brach der Postenkommandant der Gendarmerie Wals-Siezenheim, Kurt Pokorny, den Zugriff ab. Seine Begründung: Es sei nicht sicher gestellt gewesen, dass der Bub vom Gerichtsvollzieher ohne Verletzung in den Streifenwagen gesetzt werden könne.

Christian und Christopher wurden von Vater Ulf Wildner in die Wohnung gebracht. Der Sprengelarzt Wolfgang Kalis untersuchte den Volksschüler und überwies den Buben in das Kinderspital. Als die Gerichtsvollzieher daraufhin versuchten, den Buben vom Spital abzuholen, wurde ihnen dies von den behandelnden Ärzten untersagt.

Vor knapp zwei Wochen war der erste Versuch des Bezirksgerichts bescheitert mit Hilfe der Gendarmerie Christian W. zu seiner Mutter nach Schweden zu bringen. Seit dem Jahr 1999 liegt das Obsorgerecht bei der Mutter, der Vater des Buben war mit seinem Einspruch vergangenen Dezember abgeblitzt. Mit einem "Katz und Maus"-Spiel versuche der Mann seit Tagen, den sofortigen Vollzug zu verhindern, erklärte der Sprecher des Bezirksgerichts, Hagmar Hufnagel am Dienstag. Das Gericht beharre auf die Durchsetzung des rechtskräftigen Beschlusses. Das Jugendamt sowie Psychologen seien in die Begleitung des Kindes nach Schweden eingebunden.

Christians Mutter hatte nach Angaben des Gerichts zwei Wochen lang in Salzburg auf die Aushändigung ihres Sohnes gewartet. Am vergangenen Donnerstag sei aber ein klärendes Gespräch mit dem Vater gescheitert, sagte Hufnagl. Die berufstätige Frau, die in Schweden drei Kinder zu versorgen hat, musste wieder in ihre Heimtat zurückgefliegen. Gegen ihren Ex-Mann läuft jetzt eine Anzeige wegen Kindesentziehung, auch werde von der Staatsanwaltschaft ermittelt, wer sich der Mittäterschaft zu verantworten habe. Offiziell gelte der Bub als abgängig, sagte der Gendarmerie-Postenkommandant von Wals-Siezenheim, Kurt Pokorny. Im Einvernehmen mit dem Gerichtsvollzieher habe er am Montag den Übergabeversuch nach dreieinhalb Stunden um 20.00 Uhr abgebrochen, weil eine Verletzungsgefahr beim Kind nicht ausgeschlossen werden konnte.

Der Anwalt des Kindesvaters, Florian Kreibich, appellierte am Dienstag an das Gericht, Christian "auf neutralem Boden eine Auszeit" zu gewähren. Von einem Versteckspiel könne keine Rede sein, der Vater sehe sich aber außer Stande, selbst Gewalt gegen den Sohn anzuwenden.

In einer Stellungnahme des Justizministeriums von heute hieß es, dass zwangsweise Abnahmen "äußerst selten" vorkämen. "Es ist jedoch zu bedenken, dass diese für das Kind stark belastende Situation in erster Linie dadurch zu Stande kommt, dass sich der Elternteil, bei dem sich das Kind derzeit aufhält und der das Kindeswohl gefährdet, nicht an den vollstreckbaren Gerichtsbeschluss hält". Wenn das Wohl des Kindes gefährdet sei, könne der Richter eine zwangsweise Durchsetzung anordnen.

An die Menschlichkeit und die Vernunft der Eltern des kleinen Christian aus Großgmain appelliert am Dienstag LHStv. Gabi Burgstaller ”als Bürgerin, nicht in meiner Funktion als Politikerin”. Dutzende Anrufer hätten seit heute früh ihr Entsetzen über die Vorgänge rund um den Obsorgestreit im Büro deponiert. ”Als Politikerin bin ich gegen einen rechtskräftigen Beschluss eines Gerichtes machtlos. Als Bürgerin bitte ich das Gericht, das Verfahren auszusetzen. Ich hoffe auf eine Einigung der Eltern zum Wohl des Kindes, soweit man sich als Außenstehende überhaupt ein Bild über die Geschehnisse machen kann”, betonte Burgstaller.

© SN.

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