| Die vom Gesundheitsministerium gemäß Krisenplan verhängten Maßnahmen zum Schutz der Hausgeflügelbestände sieht zum einen die Einrichtung einer Schutzzone im Umkreis von drei Kilometern und einer Überwachungszone im Umkreis von zehn Kilometern vor. Darüber hinaus gibt es noch die Risikozonen entlang von Gewässern.
In der Schutzzone, die für 30 Tage gilt und allenfalls nach 15 Tagen in eine Überwachungszone zurückgestuft werden kann, gilt vor allem ein Verkaufs- bzw. Handelsverbot mit lebendem Geflügel, Geflügelfleisch, Eiern und Geflügelprodukten.
Die Schutzzone umfasst in den Bezirken Bezirk Graz-Umgebung und Leibnitz neun Gemeinden: Wundschuh, Werndorf, Zwaring-Pöls, Kalsdorf, Mellach, Stocking, Wildon, Weitendorf, St. Ulrich am Waasen. Rund 30 Geflügel haltende Betriebe sind betroffen. Hier werden am Mittwoch vorranging etwa zehn Amtstierärzte im Einsatz sein, um zu informieren und zu kontrollieren.
Sowohl in der Schutzzone als auch in der Überwachungszone - wie sie bereits am Montag nach dem Verdachtsfall in Slowenien um Eibiswald in der Südsteiermark verordnet wurde - gelten folgende Maßnahmen:
Stallpflicht für Geflügel - Überprüfung des Gesundheitszustandes der Tiere durch die Amtstierärzte (Bluttest) - Einhaltung aller Hygienemaßnahmen auf dem Betrieb - Reduzierter und von den Behörden überwachter Tier- und Warenverkehr - Getrennte Haltung von Enten, Gänsen und Hühnern - Keine Märkte und Tierschauen - Keine Jagd auf Wildvögel - Fütterung und Tränkung nur im überdachten Bereich - Verpflichtendes Einsenden von tot aufgefundenen Wasservögeln.
Die Überwachungszone erstreckt sich auf 36 Gemeinden mit rund 500 Betrieben mit Geflügelhaltung. Bei den Risikozonen handelt es sich um jene Bereiche entlang von Gewässern, die im Dezember 2005 nach einer Risikobeurteilung durch die Bundesländer vom Gesundheitsministerium ausgewiesen wurden. Dazu gehören die Räume entlang der Mur und rund um Seen etwa im Ausseerland. Hier gilt nun wieder die Stallpflicht.
© SN/APA.
|