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Der Rohbericht des Landesrechnungshofes

04. August 2005 | 14:18

Insgesamt 6,9 Mio. Euro sind seit 1983 von Seiten der öffentlichen Hand an den Tier- und Naturpark Herberstein geflossen. Verwendung und Abrechnung der vorwiegend Landesmittel wurden nun im Rohentwurf des Prüfberichts des steirischen Landesrechnungshofs (LRH) kritisiert. So seien u.a. Unterlagen und Eigenleistungen nicht detailliert vorgelegt worden, Kontrollen nicht durchgeführt worden.

Auch vergleichsweise Kleinigkeiten werden bekrittelt: So wurden etwa im Jahr 2000 für ein Multimediazentrum 20 Aschenbecher um 2.453 Euro - also 122,65 Euro je Stück - angeschafft. Geprüft wurde der Zeitraum von 1983 bis 2004, "um allfällige Förderungen des Landes im Hinblick auf die seinerzeitige Landesausstellung 1986 ("Steiermark - Brücke&Bollwerk" auf Schloss Herberstein, Anm.) mit zu erfassen".

Im Rahmen der für den 13. Juli anberaumten Schlussbesprechung sei vom Herberstein OEG-Rechtsvertreter die Prüfungskompetenz des LRH "mündlich und schriftlich" für die Jahre 2001 bis 2004 in Abrede gestellt worden. In einem mit 20. Juli datierten Schreiben hieß es u.a.: "Wir haben nochmals festzustellen, dass die Herberstein Tier- und Naturpark Schloss Herberstein OEG solche Unterlagen und Informationen nicht heraus zu geben bzw. darzulegen hat". Weiter unten in dem Schreiben wird dann die Klage gegen das Land angekündigt.

Eigenleistungen ohne Details in Höhe von 7.370 Euro

Für bauliche Maßnahmen im Zuge der Landesausstellung auf dem Schloss 1986 sind aus der Landesabteilung A16 (Landes- und Gemeindeentwicklung) 1985 und 1986 zwei Mal 72.672 Euro ausbezahlt worden. Für 1985 seien keine Unterlagen mehr vorhanden, es "kann nur vermutet werden, dass diese Überweisung auch im Zusammenhang mit der geplanten Landesausstellung durchgeführt wurde".

Die Vertragsverhandlungen zwischen Land und Herberstein seien vom Prüfauftrag nicht erfasst, aber der LRH "stellt dennoch fest, dass durch die nach wie vor nicht bestimmte Form der Zuwendung (eine Mio. Euro als so genannte Ferialverfügung der Landesregierung vom 16. Juli 2004, Anm.) als Beteiligung oder Zuschuss weder eine Abrechnung noch eine anderweitige Kontrolle der bereits geflossen Mittel erfolgt ist".

Der Landesabteilung 10 A für Agrarrecht und ländliche Entwicklung wurden Rechnungen wurden beim Projekt "Pflanzen" Eigenleistungen ohne Belegnummer und ohne weitere Details in Höhe von 7.370 Euro ausgewiesen. Bei "Infrastrukturherstellung - Hilfsarbeiten" wurden 40.841 Euro ausgeführt, ohne Details zu Stunden oder Stundensätzen.

Festgehalten wurde auch, dass für die Abrechnung von Arbeiten an der Wiederherstellung des oberen Teils des "Historischen Gartens" zwar Lohnkonten vorgelegt wurden, eine Aufstellung dazu oder die Namen der beschäftigten Arbeiter würden aber fehlen.

Als "problematisch" wertet der LRH die Landesbeteiligung an einem Unternehmen, in welchem die private Sphäre mit der unternehmerischen ineinander fließt. "Insbesondere dann, wenn der stille Gesellschafter (das Land, Anm.) nicht als eigennütziger Unternehmer auftritt, sondern als Fördergeber." Im Fall Herberstein wird ein Grundproblem im Vertrag über die stille Beteiligung des Landes gesehen.

Privatentnahmen von 307.511,42 Euro

Das Einsichtsrecht des Landes wurde nicht ausgeübt, sonst hätte "die zuständige Landesabteilung feststellen" können, dass Privatentnahmen aus dem Unternehmen erfolgten. Diese seien als "Unterhaltszahlung" an einen nicht als Gesellschafter fungierenden Angehörigen der Familie Herberstein ausbezahlt worden und hätten "eine der Ursachen für die angespannte Liquidität des Unternehmens" dargestellt. Im Jahr 2001 wurden "Privatentnahmen von 307.511,42 Euro getätigt, laut der dem LRH vorgelegten Buchhaltung wurde davon ein Betrag von 106.141,59 Euro für einen nicht als Gesellschafter fungierenden Familienangehörigen entnommen". Dies sei erst im Nachhinein von Gesellschaftern und Beiräten zum Jahresabschluss genehmigt worden.

"Festgestellt wird, dass diese von den Vertretern des Unternehmens so bezeichnete 'Unterhaltszahlung' aus der Gesellschaft geleistet wurde", hieß es. Dabei handle es sich "um keinen pauschalen jährlichen Betrag", sondern um "viele nach Zweck und Höhe unterschiedliche Buchungen" - u.a. für Strom- und Wasserrechnungen eines Wohngebäudes in Graz. Für die Gartengestaltung ist der Nachweis für Förderungen von mehreren Abteilungen teilweise mit den gleichen Belegen erfolgt.

"Bei ordentlicher Wahrnehmung der Kontrollrechte wären die privaten Positionen in den Jahresabschlüssen aufgefallen", ist sich der LRH sicher. Diese Prüfergebnisse wären dann auch der Landesregierung als Kollegialorgan zur Verfügung gestanden.

Vorabgewinn von 327.000 Euro

Hinsichtlich Ergebnisanteil des Landes Steiermark als stiller Gesellschafter wurde ein "Vorabgewinn für die persönlich haftenden Gesellschafter von 327.000 Euro indexgesichert mit Stand 2002 abgezogen". Vom so berechneten Ergebnis des Tierparks wurden dem Land 40 Prozent zugeteilt. Der LRH kritisierte, dass eine Erklärung für die Festlegung der Verteilungsschlüssel im Schätzwege und in unterschiedlichen Relationen bei Einnahmen und Ausgaben nicht erfolgt sei. "Die Berechnungsweise des Betriebszweiges Tierparks", so der LRH, ist "nicht nachvollziehbar."

Über die Zurechnung von 100 Prozent der Abschreibungen des Tierparks und 79 Prozent der Abschreibungen der Gutsverwaltung zum Tierparkergebnis "trägt das Land als stiller Gesellschafter indirekt ein zweites Mal zu den Investitionskosten der geförderten Anlagen bei".

Kritik gibt es auch an der Doppelfunktion eines Landesbeamten in der Naturschutz-Fachabteilung, der zugleich Vorstand des "Vereins zur Förderung des Tier- und Naturparks Schloss Herberstein" war. Als Ehrenamt hätte diese nicht gemeldet werden müssen, sei wegen "Befangenheit" aber dennoch verboten.

© SN/APA.

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