| Im Rohbericht des Landesrechnungshofes zur Causa Herberstein werden schwere Vorwürfe gegen den Tierparkbetreiber und das Land Steiermark erhoben. Die Rede ist von Privatentnahmen, doppelter Vorlage von Belegen und mangelnder Kontrolle seitens des Landes als stiller Gesellschafter. Landeshauptfrau Klasnic berief in dieser Sache für Donnerstag eine Sondersitzung der Landesregierung ein.
Wie aus dem der APA vorliegenden Rohbericht hervorgeht sind seit 1983 6,9 Mio. Euro an Landesförderung an den Tier- und Naturpark Herberstein geflossen. Ein Grundproblem wird im Vertrag über die stille Beteiligung des Landes gesehen: Es wurde kein Prüfvorbehalt durch den Landesrechnungshof vorgesehen. Damit erfolgte auch kein Nachweis über die Verwendung der Subventionen. Für die Gartengestaltung erfolgte der Förderungs-Nachweis von mehreren Abteilungen teilweise mit den gleichen Belegen.
Kritisiert wird auch die mangelnde Kontrolle durch das Land. Das Einsichtsrecht wurde nicht ausgeübt. Andernfalls hätte festgestellt werden können, dass Privatentnahmen aus dem Unternehmen erfolgten. Diese seien als "Unterhaltszahlung" an einen nicht als Gesellschafter fungierenden Angehörigen der Familie Herberstein ausbezahlt worden und hätten "eine der Ursachen für die angespannte Liquidität des Unternehmens" dargestellt.
Und: Nach Ansicht des Landesrechnungshofes hätte die zuständige Abteilung des Landes die ihr zustehenden Kontrollrechte unzureichend wahrgenommen. Als unvereinbar wird kritisiert, dass ein Beamter des Naturschutzabteilung 2001-2004 ehrenamtlich auch Vorstand des Vereins zur Förderung des Tier- und Naturparks Schloss Herberstein war.
Abschließend beurteilte das Prüforgan die Beteiligung des Landes an einem Unternehmen, in welchem die private mit der unternehmerischen Sphäre ineinander fließt, "als problematisch". Insbesondere dann, wenn der stille Gesellschafter nicht als eigennütziger Unternehmer, sondern als Fördergeber auftritt.
© SN/APA.
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