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Das neue Ausländergesetz
in der Schweiz regelt die Ein- und Ausreise, den Aufenthalt sowie den Familiennachzug von Ausländerinnen und Ausländern. Zudem will es eine bessere Integration der anderthalb Millionen Menschen, die hier ohne Schweizer Pass leben, fördern und fordern. Anvisiert sind die Ausländerinnen und Ausländer, die von außerhalb der EU/EFTA stammen und nicht unter das Freizügigkeitsabkommen mit der EU/EFTA fallen. Aus Drittstaaten werden nur mehr Führungskräfte, Spezialistinnen und Spezialisten und andere beruflich qualifizierte Arbeitskräfte zugelassen.
Angehörige
von Drittstaaten können nur zu einer Erwerbstätigkeit zugelassen werden, wenn sich keine andere Arbeitskraft aus dem Inland und dem EU/EFTA-Raum findet. Die Zahl der jährlichen Zulassungen wird beschränkt. Einmal zugelassene Ausländerinnen und Ausländer können ihre Erwerbstätigkeit in der ganzen Schweiz ausüben.
Ausländer
sollen sich stärker um ihre Integration in der Schweiz bemühen. Deshalb können die Ausländerbehörden die Aufenthaltsbewilligung an die Absolvierung eines Sprachkurses binden. Die Familie muss innerhalb von fünf Jahren nachgezogen sein, Kinder über zwölf Jahre bereits innerhalb eines Jahres, um ihre Einschulung zu erleichtern.
Missbrauch
soll konsequenter bekämpft werden. Die Strafandrohungen für unwahre Angaben vor den Behörden, für Schlepper oder für Arbeitgeber von Schwarzarbeitern werden erhöht.
Das neue Asylgesetz
legt fest, dass Asylsuchende, die aus einem "sicheren" Drittstaat kommen, in diesen Staat weggewiesen werden. Asylsuchende müssen innerhalb von 48 Stunden Dokumente wie Pass- oder Identitätskarte vorweisen. Andernfalls wird auf das Gesuch nicht eingegangen. Die Dauer der Schubhaft wird von neun auf 18 Monate verdoppelt. Neu gibt es eine "Durchsetzungshaft" von höchstens 18 Monaten, mit der die rechtskräftig angeordnete Ausreise erzwungen werden soll. Abgewiesene Asylbewerber, die nicht heimkehren können, werden als vorläufig Aufgenommene etwas bessergestellt. Sie bekommen einen leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt und können nach drei Jahren ihre Familie nachholen.
© SN.
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