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Aussenpolitik

Asylgesetz

22. September 2006

Die Schweizer

Stimmbürger

entscheiden am Sonntag über eine Revision des Asylrechts. Wird die Vorlage angenommen, bekommt die Schweiz eine der restriktivsten Asylgesetzgebungen in Europa.

Eine besonders strenge

Regelung im neuen Recht betrifft Asylsuchende, die keine gültigen Ausweispapiere besitzen. Ihre Gesuche sollen nur behandelt werden, wenn die Betroffenen binnen 48 Stunden Ausweise vorlegen können. Ansonsten müssen sie glaubhaft begründen können, warum ihnen die Papiere fehlen.

Nach der Gesetzesvorlage

sollen abgewiesene Asylsuchende künftig nur noch Nothilfe erhalten. Diese beschränkt sich auf die Bereitstellung einer Schlafgelegenheit und auf kleine Geld- oder Sachleistungen.

Das neue Schweizer

Asylgesetz sieht auch eine längere Dauer der Abschiebehaft von maximal 18 Monaten vor. Falls der Asylsuchende danach weiterhin die Ausreise verweigert, kann er in eine "Durchsetzungshaft" von 18 Monaten genommen werden.

Mitte Dezember 2005 hieß der Nationalrat (große Parlamentskammer) das neue Asylgesetz gut.

Im Februar

wurde die Gesetzesvorlage auch vom Ständerat (kleine Parlamentskammer) abgesegnet. Erarbeitet wurde es im Verlauf des vergangenen Jahres unter der Ägide von Justiz- und Polizeiminister Christoph Blocher (SVP).

Drei der vier

Regierungsparteien befürworten das Asylgesetz: Christdemokraten (CVP), Freisinnige (FDP) und die Volkspartei (SVP). Die Sozialdemokraten (SP) lehnen das Gesetz ab, weil es die Flüchtlingskonvention verletze und die Schweizer Bundesverfassung sowie die Menschenrechtskonvention beschädige.

© SN.

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