| Der tägliche Kampf um den Liegestuhl zählt laut Gericht zum "Pflichtprogramm" des Touristen. Baulärm nicht. Nach verpatztem Urlaub wird immer öfter geklagt.
Regina ReitsamerSalzburg (SN). Ob er selbst noch auf Urlaub fährt? "Eigentlich nicht", sagt Eike Lindinger nach kurzem Nachdenken. Kein Wunder. Denn die Urlaube, mit denen sich der Wiener Rechtsanwalt tagtäglich auseinander setzt, sind ausschließlich verpatzte. Kakerlaken im Bett, grölende Nachbarn, Baulärm am Tag, wummernde Disco in der Nacht, Durchfall und Flugverspätung. In erster Linie ist es aber die Zeit, die Lindinger fehlt. Als Anwalt mit dem Spezialgebiet Reiserecht ist er zuletzt ständig ausgebucht.
Nach verpatztem Urlaub wird in Österreich immer öfter geklagt. Ein "Reiserecht" (im Konsumentenschutzgesetz) gebe es in Österreich erst seit gut zehn Jahren durch die Umsetzung einer EU-Richtlinie, erklärt Lindinger. Seither landen immer mehr Fälle vor Gericht.
Die Zahl der Beschwerden steigt, heißt es auch im Verein für Konsumenteninformation (VKI). Dort bearbeitet man 3000 Fälle im Jahr. Heuer könnten es mehr werden, erwartet Peter Kolba, Leiter der VKI-Rechtsabteilung. Beliebte Reiseziele wie Griechenland sind überbucht wie nie, das führt oft zu Problemen.
Die Liste der Urlaubs-Ärgernisse ist lang. Die Chance auf Entschädigung höchst unterschiedlich. So zähle der tägliche Kampf um den Liegestuhl "bereits mehr oder weniger zum Pflichtprogramm eines Pauschalurlaubers", urteilte jüngst ein Gericht in Wien. Gute Chancen auf Entschädigung habe man dagegen bei Baulärm, sagt Lindinger. Reisekrankheiten wie Durchfall seien da schon strittiger. "Hier ist die Ursache ausschlaggebend: Ist es eine Infektion oder einfach zu viel fettes Essen bei heißem Wetter?"
Als Äquivalent zur "Frankfurter Liste", die in Deutschland Reise-Mängel und daraus resultierende Preisminderungen auflistet, hat Lindinger eine "Wiener Liste" basierend auf Fällen vor Wiener Gerichten erstellt (Reiserechtsprozess, Manz Verlag). Zahlen, wie viel man bei welchen Mängeln bekommt, listet Lindinger nicht auf. "Die Einzelfälle sind zu unterschiedlich."
Unwahrheiten im Prospekt sind laut Konsumentenschützer Kolba die häufigsten Urlaubs-Ärgernisse. Der gravierendste Fall war zuletzt ein hochpreisiger Dubai-Urlaub. Der Prospekt zeigte das Hotel: ein Palast vor einem Traumstrand. Die Wirklichkeit sah aus wie Manhattan: zehnstöckige Hochhäuser, meist mit einem Kran oben drauf.
Daneben seien es Durchfall-Epidemien, Lärm und nicht adäquater Ersatz bei überbuchten Hotels, die für Frust sorgten. Geklagt würde in den Fällen, die beim VKI landen, selten, sagt Kolba. Das liege zum einen an den hohen Klagekosten, die sich ein Privater nur mit Rechtsschutzversicherung leisten könne und auch der VKI nur bei Musterprozessen. Zum anderen an der langen Dauer: "Eine Durchfall-Epidemie von 2004 ist jetzt noch in der ersten Instanz." Von den Veranstaltern würde es teils ausgenutzt, dass verärgerte Kunden oft auf Kulanz angewiesen seien. "Sie wollen die Leute mit Gutscheinen abspeisen."
Lindinger, der in Prozessen oft die Veranstalter-Seite vertritt, sieht das gespalten. "Es ist durchaus so, dass es mittlerweile Profis gibt, die sich über Klagen regelmäßig einen Teil des Reisepreises zurückholen. Die erklären dann vor Gericht: Bei dem und dem Veranstalter habe ich da aber 30 Prozent Preisnachlass bekommen." Wenn man eine Rechtsschutzversicherung habe und die Prozesskosten nicht tragen müsse, zahle es sich offenbar aus, viele Mängel anzuführen. "Irgendwas bleibt meistens hängen."
"Ausnahmen mag es geben", meint Kolba. "Die meisten Beschwerden aber sind berechtigt." Dass alle Fälle vor Gericht landen, ist aber auch nicht in seinem Interesse. Die Konsumentenschützer wünschen sich eine Schlichtungsstelle, in der Veranstalter und Konsumentenschützer vertreten sind. Das scheitert derzeit am Geld.
Interessant sei, dass im Gegensatz zum Sommerurlaub im Winter so gut wie nie geklagt werde, sagt Lindinger. "Das hat sich noch nicht durchgesetzt", meint er. "Und in Wahrheit ist für die Österreicher im Inland doch alles viel besser."
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