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Gericht

Lebenslange Haft: Fakten und Fachmeinungen

03. August 2006

153 "Lebenslange",

darunter vier Frauen, befinden sich derzeit in Österreichs Gefängnissen. Einer hat bereits 32 Jahre hinter sich gebracht, 42 sitzen länger als zehn Jahre. Im Durchschnitt bedeutet "lebenslang" in Österreich 21 Jahre, da nach dieser Zeit zumeist die bedingte Entlassung (mit Probezeit von zehn Jahren oder länger) erfolgt.

Man muss allerdings in Rechnung stellen, dass es sich hierbei um Täter - überwiegend Mörder - handelt, die als prinzipiell zurechnungsfähig eingestuft wurden. Daneben gibt es noch den Vollzug in der Maßnahme (Anstalt), wo nicht zurechnungsfähige Gewalttäter angehalten werden. Dort ist die Anhaltezeit prinzipiell unbegrenzt, jedoch muss jährlich überprüft werden, wie sich der Zustand entwickelt.

Internationaler Vergleich

Neben Österreich kennen auch große europäische Länder wie Deutschland, England, Frankreich und die Niederlande die lebenslange Haftstrafe. Dagegen haben sie andere demokratische Rechtsstaaten abgeschafft: In Portugal beträgt die zeitliche Höchststrafe 25 Jahre, in Spanien 30, in Norwegen 21, in Slowenien 30 Jahre.

Präventive Wirkung

Hartmut-Michael Weber kam 1996 in einer rechtsvergleichenden Studie - sechs Länder mit, drei Ländern ohne lebenslange Strafe - zur Frage ihrer präventiven Wirksamkeit zum Ergebnis: Die lebenslange Freiheitsstrafe schreckt nicht stärker ab als eine hohe zeitliche Freiheitsstrafe. Lebenslange Haft lässt sich daher ohne Sicherheitseinbußen durch eine hohe zeitliche Freiheitsstrafe ersetzen. Aus österreichischer Sicht kam der Kriminalsoziologe Arno Pilgram in einer Untersuchung 1997 zu einem ähnlichen Schluss:

Ein Abschreckungseffekt von Verurteilungs-, Straf- und Entlassungspraxis kann nicht bewiesen werden.

Die Rechtswissenschaft

Der Wiener Strafrechtler Prof. Helmut Fuchs vertritt die Auffassung, dass die abschreckende und rechtsbewahrende Wirkung von Strafnormen in einem weiten Bereich vom Maß der angedrohten und verhängten Strafe unabhängig ist. Prof. Christian Bertel meint, eine höhere Gefährlichkeit der Lebenslangen im Vergleich zu anderen zu langen Strafen Verurteilten sei nicht anzunehmen. Anders Prof. Manfred Burgstaller: Lebenslange Haft sei nicht als unmenschlich zu betrachten. Sie erfülle eine Befriedungs- und Sicherungsfunktion zum Schutz der Gesellschaft.

Die Rechtspraktiker

Richterpräsidentin Barbara Helige: "Lebenslange Haft ist ein Teil der österreichischen Rechtskultur. Ich halte eine Abschaffung für problematisch, denn es gibt Menschen, die auch in der Haft so gefährlich bleiben, dass es unverantwortlich wäre, sie in die Freiheit zu entlassen." Rechtsanwaltspräsident Gerhard Benn-Ibler: "Ich glaube, dass man sie nicht abschaffen kann. Es wird immer Taten geben, wo man einen Täter für immer von der Gesellschaft fern halten muss."Res

© SN.

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