| Firmen zahlen für Einträge, die den Anschein erwecken, amtlich zu sein, tatsächlich aber Betrug sind
Salzburg (SN-can). "Gericht: Eisenstadt. Firmenbuchnummer:...... Ihre Eintragung laut Firmenbuch." So beginnt ein amtlich wirkendes Schreiben, das vor rund einem Monat einem burgenländischen Unternehmer ins Haus flatterte. Für die Veröffentlichung des Eintrags, im Schreiben als "Gegenstand des Kostensatzes" bezeichnet, wurden 1264 Euro verrechnet.
Der Burgenländer war nicht der einzige, der in den letzten Wochen und Monaten Post vom "ÖHG Öffentliches Handels- und Gewerberegister" bekommen hat. Der Textvorschlag für die Eintragung machte ihn misstrauisch. Dort war nämlich eine Änderung angeführt, die am 5. Mai im Firmenbuch veröffentlicht wurde. Das Schreiben der Firma ÖHG stammte aber bereits vom 4. Mai. Der burgenländische Unternehmer äußerte den Verdacht, dass Daten aus dem Firmenbuch bereits vor ihrem Erscheinen an die Herausgeber von Unternehmensverzeichnissen verkauft würden. "Das ist ausgeschlossen", heißt es dazu beim Landesgericht Eisenstadt.
Weil es sich bei den Einschaltofferten um einen wiederholten Fall von Erlagscheinwerbung handelt, geht die Wirtschaftskammer Österreich nun mit scharfen Geschützen vor. Mit Unterstützung des Schutzverbandes gegen unlauteren Wettbewerb wird die rechtspolitische Abteilung der Wirtschaftskammer in dieser Woche Anzeige wegen Betrugs gegen die Firmen Business Verlag SL und Handelsverlag einbringen, die hinter diesen Werbungen stecken. "Uns wurden mehr als zehn Fälle von Firmen gemeldet, die auf diese irreführende Werbung hereingefallen sind. Die Dunkelziffer dürfte aber wesentlich höher sein", heißt es in der rechtspolitischen Abteilung der WKÖ.
Hannes Seidelberger, Geschäftsführer des Schutzverbandes gegen unlauteren Wettbewerb: "Irreführende Erlagscheinwerbungen für Unternehmensverzeichnisse beschäftigen uns schon seit langem." Gegen ÖHG habe der Schutzverband in der Vergangenheit zahlreiche Klagen eingebracht. Die Formulare würden aber immer wieder von anderen Personen versandt, zuletzt von einer Briefkastenfirma mit Sitz auf Mallorca.
Die Herausgeber solcher Verzeichnisse legten "grob täuschende" Vorgangsweisen zur Erlangung eines Vertragsabschlusses vor, betont Seidelberger. "Bei den Empfängern wird der Eindruck erweckt, als handle es sich um gesetzlich vorgeschriebene Veröffentlichungen." Tatsächlich liege aber nur ein Angebot für eine Branchenbucheintragung vor, das durch die Bezahlung des Erlagscheins angenommen werde.
Viele Unternehmer würden die Erlagscheine nicht genau prüfen und die Summe einzahlen. Der Schaden sei beträchtlich: Die vorgeschriebene Eintragung in der "Wiener Zeitung" koste je nach Textlänge zwischen 40 und 100 Euro (plus MwSt). Die von ÖHG angebotene Eintragung in ein "unstrukturiertes Verzeichnis im Internet" dagegen 1264 Euro.
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