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Rechtliche Grundlagen für Fotos/Dias/Texte: Eventuell beigestellte Fotos für die Bewerbung der Veranstaltung in den Salzburger Nachrichten (Stammausgabe und Lokalteil), Freizeitmagazin Salzburg Life, Salzburger Woche, Salzburger Fenster und für die Internet Plattform salzburg.com sind honorarfrei. Der Auftragnehmer (SN) ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob dem Auftraggeber (Kunde) das Recht zusteht, die Druckunterlagen welcher Art auch immer (z.B. Texte, Fotos) zu vervielfältigen, dem Auftrag entsprechend zu bearbeiten oder zu verändern oder sonst in der vorgesehenen Weise zu benutzen, sondern ist berechtigt anzunehmen, dass dem Auftraggeber alle jene Rechte Dritten gegenüber zustehen, die für die Ausführung erforderlich sind. Der Auftraggeber sichert ausdrücklich zu, dass er über diese Rechte verfügt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer gegenüber allen Ansprüchen, die von Dritten Personen aus Verletzung von Urheberrechten, Leistungsschutzrechten, sonstigen gewerblichen Schutzrechten oder Persön-lichkeitsschutzrechten erhoben werden, schadlos zu halten.
In der Saalmiete sind je nach Tarif die Nutzung des Saales selbst sowie der Foyers 2 und 3 inkludiert. Weitere Räume stehen nicht zur Verfügung. Das Anbringen von Informationsplakaten, Transparenten etc. ist auf die Bereiche der Ebenen 2 und 3 beschränkt (ausgenommen ein Hinweisständer beim Stiegenaufgang in Ebene 1), wobei dies nur auf den zugewiesenen Flächen gestattet ist. Ausdrücklich untersagt ist das Verwenden von Klebestreifen an den Wänden, lackierten Flächen und Glas.
Die vorgeschriebenen Notausgänge und Fluchtwege dürfen in keinem Fall blockiert werden. Die Saalaufsicht ist verantwortlich für die Einhaltung der Vorschriften und ist berechtigt, nötigenfalls eine Veranstaltung abzubrechen, wenn der Mieter den Sicherheitsanweisungen nicht Folge leistet.
Veranstaltungen mit mehr als 25 Personen mit individueller Anfahrt können wegen begrenzter Parkkapazität nur zu folgenden Zeiten stattfinden: Montag bis Donnerstag: ab 18.00 Uhr Freitag: ab 14.00 Uhr Samstag, Sonn- und Feiertag: ganztägig
Ausnahmen von dieser Regelung ausschließlich mit Bewilligung der Geschäftsleitung!
Schäden welcher Art auch immer, die durch Mißachtung der Vorschriften, durch grobe Fahrlässigkeit oder durch Absicht entstehen, werden auf Kosten des Mieters behoben.
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