Österreichisches Glücksspielmonopol EU-rechtswidrig

23. Februar 2010 | 10:29 | brüssel | apa |
Das in Österreich geltende staatliche Glücksspielmonopol verstößt nach Ansicht des Generalanwaltes am Europäischen Gerichtshof gegen EU-Recht. Der Generalanwalt hält die österreichischen Rechtsvorschriften für nicht vereinbar mit der in der EU geltenden Niederlassungsfreiheit.

apa brüssel

Die Vorschriften schreiben für den Betrieb von Glücksspielen in Spielbanken ausschließlich Gesellschaften in der Gesellschaftsform der Aktiengesellschaft mit Sitz im Territorium dieses Mitgliedstaats vor. Zweitens steht nach Auffassung des Generalanwalts der freie Dienstleistungsverkehr in der EU der österreichischen Vorschrift entgegen, wonach sämtliche Konzessionen für Glücksspiele und Spielbanken auf der Grundlage einer Regelung erteilt werden, welche nicht diesem Mitgliedstaat angehörige Mitbewerber des Gemeinschaftsraums von der Ausschreibung ausgeschlossen hat.

Die EU-Richter sollen in dem Fall (C-64/08) nach Bedenken des Bezirksgerichtes Linz klären, ob das Glücksspielmonopol und die damit zusammenhängenden Strafvorschriften mit der in der EU geltenden Niederlassungsfreiheit und dem freien Dienstleistungsverkehr vereinbar sind. Ein in erster Instanz in Linz wegen unerlaubten Glücksspiels verurteilter deutscher Staatsbürger argumentiert etwa, dass vor Erlass der entsprechenden Vorschriften in Österreich keine Untersuchung über die Gefahren der Spielsucht und die Möglichkeiten der Prävention vorausgegangen seien.

Die Einschätzung des Generalanwaltes ist für EU-Richter nicht bindend, aber sie folgen ihm üblicherweise in vier von fünf Fällen. Ein Urteil wird noch heuer erwartet.

© SN/SW

 
Drucken Senden