Einen Euro für eine Kopie bei Gericht

17. August 2009 | 17:51 | | Andreas widmayer (SN). |
Justiz erhöhte Kosten für Aktenkopien massiv: Herbe Kritik von Bürgern und Rechtsanwälten
Andreas widmayer
salzburg (SN). Ohne viel Aufhebens hat die Justiz im Rahmen des neu in Kraft getretenen Budgetbegleitgesetzes 2009 per 1. Juli (auch) die Kosten für Aktenkopien und Ausdrucke bei den Gerichten um mehr als das Doppelte erhöht: Statt 40 Cent müssen Rechtsuchende oder Anwälte für Kopien, die in den gerichtlichen Kopierstellen hergestellt werden, pro einzelner Seite nun einen stolzen Euro berappen. Im „Erlass vom 14. Juli über Neuerungen im Gerichtsgebührenrecht“ steht zwar auch, dass jede „von einer Partei (oder deren Vertreter) selbst hergestellte Kopie“ statt 40 nun „nur“ 50 Cent koste. Das Dilemma dabei ist aber: In vielen Gerichten, wie etwa am Landesgericht Salzburg, ist ein „selber kopieren“ aus technischen Gründen praktisch gar nicht möglich.

Die Reaktionen auf den neuen Erlass sind heftig. So kommt etwa von der Salzburger Rechtsanwaltskammer herbe Kritik: „Wir verstehen so etwas absolut nicht und haben schon Schritte dagegen unternommen. Die Justiz nimmt bereits über Firmen- und Grundbuch enorme Gebühren ein und hat – was ihr Budget betrifft – insgesamt ohnehin schon einen Eigendeckungs von rund 87 Prozent“, betont Leopold Hirsch, Präsident der Salzburger Rechtsanwaltsakammer. Letztlich, so Hirsch, litten die Mandanten unter derartigen Erhöhungen schwer: „Wenn ich als Wahlverteidiger für einen Beschuldigten ein Gutachten mit 140 Seiten kopiert haben will, muss ich diesem 140 Euro in Rechnung stellen.“

Auch beim Wiener Verein „Solidaritätsgruppe“, der kostenlose Rechtsberatung für sozial Schwächere anbietet, ist man empört: Durch eine derartige Kostenexplosion werde „das Recht von Bürgern auf Akteneinsicht ad absurdum geführt“: Selbst in kleineren Verfahren, so heißt es in einer Aussendung der „Solidaritätsgruppe, könne ein Akt schnell auf mehrere hundert Seiten anwachsen. Viele Betroffene, etwa Beschuldigte, „werden sich die Kosten von mehreren hundert bzw. tausend Euro schlicht nicht mehr leisten können“.

Der Verein fordert daher die „sofortige Rücknahme“ des Gesetzes. Da eine derartige Gebührenerhöhung für so manche sozial Schwächere nicht mehr zu bewältigen sei, würde diese – so der Verein – gar dem Grundsatz auf ein faires Verfahren gemäß Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention („fair trial“) widersprechen.

Im Justizministerium verweist man darauf, dass man budgetmäßig und personell in einer sehr schwierigen Situation sei. Dass die Erhöhung zu Lasten von sozial Schwächeren gehe, wird aber von Paul Hefele, Sprecher von Justizministerin Bandion-Ortner, energisch zurückgewiesen „In solchen Fällen kann ja – für den Bürger kostenlose – Verfahrenshilfe in Anspruch genommen werden.“

Philipp Bauer, Vizepräsident des Salzburger Landesgerichts, wollte sich zur saftigen Gebührenerhöhung inhaltlich nicht äußern, er sei jedoch von dieser „persönlich sehr überrascht“ gewesen.

© SN/SW

 
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