An dem entsprechenden Gesetzesentwurf, der noch am Mittwochabend oder heute, Donnerstag, im Parlament eingebracht werden sollte, wurde in Rom unter Hochdruck auch während der Nacht gearbeitet.
Voraussetzung war die Einigung auf einen Kompromiss zwischen Silvio Berlusconi und Gianfranco Fini, seinem immer kritischeren, oft brüsk auf Distanz gehenden Partner in der Regierungspartei Popolo della Libertà. In einem angeblich sehr erregt verlaufenen Treffen zwischen den beiden am Dienstag hat Fini, auch Präsident der Deputiertenkammer, der zahlreiche zur Mehrheitsbildung nötige Abgeordnete hinter sich weiß, dem Regierungschef ein zunächst rettendes Gesetz zur Verkürzung von Prozesslaufzeiten zugestanden. Ein Gesetz zur Verkürzung der Verjährungsfristen dagegen hat er abgelehnt.
Seit der Zurückweisung der Immunitätsregelung durch die Verfassungsrichter Anfang Oktober hat Berlusconi obsessiv ein Ziel vor Augen, nämlich sich seine Prozesse endgültig vom Halse zu schaffen. Er scheut dabei kein Mittel und auch nicht den weitverbreiteten Eindruck, dass er als ein – im Gegensatz zu den Richtern – vom Volk Gewählter wieder einmal für sich Sonderregelungen will. Seine Juristen arbeiten fieberhaft daran, die entsprechenden Rechtsnormen zu basteln, bei denen Staatspräsident Giorgio Napolitano nicht gleich die Unterschrift verweigert und sich das Verfassungsgericht nicht absehbar querlegt.
In die Diskussion sind zahlreiche Vorschläge gebracht worden, von denen sich der Premier auf zwei versteift hat: die Verkürzung der Verjährungsfristen, was bei den weit zurückliegenden Taten Berlusconis neue Verfahren unmöglich machen würde, und die Verkürzung der Prozessdauer. Im Gespräch ist eine Dauer von insgesamt höchstens sechs Jahren in allen drei Instanzen. In diesem Ziel sind sich Regierung und Opposition in Italien, wo ein Zivilprozess durchschnittlich siebeneinhalb und ein Strafprozess zehn Jahre dauert, grundsätzlich einig.
Um dieses Ziel realistisch zu machen, müsste die miserable personelle und sachliche Ausstattung der Justiz erheblich verbessert werden. Umstritten ist auch die Frage, ob die Höchstdauer ebenfalls für laufende Verfahren eingeführt werden kann. Darauf setzt natürlich Berlusconi. Ihn berührt es nicht, dass mit dem entsprechenden Gesetz wegen Überschreitung der Höchstdauer auch solche langfristige Verfahren eingestellt werden müssten wie der Parmalat-Prozess, bei dem es um den wirtschaftlichen Ruin von zigtausend kleinen Sparern geht.
In Kürze soll eigentlich der Prozess gegen den Premier wegen Bestechung des britischen Anwalts David Mills beginnen. Weil der von Berlusconi für eine Falschaussage 600.000 Dollar kassiert haben soll, wurde er bereits in zwei Instanzen zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Bei Verkürzung der Prozesshöchstdauer wäre das Verfahren gegen den der aktiven Bestechung Angeklagten sofort zu Ende. Das Gleiche gilt für das Verfahren wegen Steuerbetrugs und Unregelmäßigkeiten beim Handel mit Filmrechten.
Sicherheitshalber hat Berlusconi erklärt, auch im Falle einer Verurteilung werde er als Ministerpräsident nicht zurücktreten.
© SN/SW


