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Welt | Politik

Attentäter Breivik forderte sofortige Entlassung

Von Apa/dpa/ag. | Aktualisiert vor 107 Tagen

Der norwegische Massenmörder Anders Breivik hat seine sofortige Freilassung gefordert. "Ich akzeptiere meine Inhaftierung nicht, ich fordere, umgehend freigelassen zu werden."

Attentäter Breivik im Gerichtsaal. Bild: SN/apa (epa)

Das sagte der 32-jährige Rechtsextremist und Islamhasser am Montag bei einem Haftprüfungstermin in der norwegischen Hauptstadt Oslo.
Seine beiden Attentate vom Juli, bei denen er insgesamt 77 Menschen tötete, nannte Breivik "vorbeugende Anschläge gegen Staatsverräter" zur Verteidigung der "ethnisch norwegischen Bevölkerung".
In den Zuschauerreihen des Gerichtssaals, wo Überlebende und Angehörige von Opfern saßen, brach Gelächter aus, als der Angeklagte seine sofortige Freilassung aus der U-Haft forderte. Breivik hatte am 22. Juli des vergangenen Jahres zunächst im Regierungsviertel von Oslo mit einer Autobombe acht Menschen getötet. Anschließend erschoss er in einem Sommerlager der regierenden Arbeiterpartei auf der Insel Utöya 69 überwiegend jugendliche Teilnehmer. Mitte April soll in Oslo der Prozess gegen Breivik beginnen.
Bei dem Haftprüfungstermin wurde der 32-Jährige erstmals öffentlich von einem massiven Medienaufgebot fotografiert und gefilmt. Er hob seine gefesselten Hände kurz in Richtung Zuhörer und Medien, was der Verteidiger Geir Lippestad später als "Versuch zu einem rechtsextremistischen Gruß" darstellte. Der erklärtermaßen an öffentlicher Aufmerksamkeit interessierte Attentäter hatte sein Einverständnis für Fotos und TV-Bilder gegeben. Das Gericht wollte nach der kurzen Verhandlung im Tagesverlauf über die Verlängerung der Untersuchungshaft entscheiden. Sie galt als sicher.
Vor der Haftrichterin, knapp hundert Angehörigen von Opfern und Überlebenden sowie 160 Medienvertretern begründete er seinen Bombenanschlag in Oslo und das Massaker auf Utöya damit, dass er "in Notwehr" Norwegen vor einer "ethnischen Säuberung" habe bewahren müssen. Breivik nannte das rechtspsychiatrische Gutachten "lächerlich", mit dem ihn zwei Gutachter als nicht zurechnungsfähig eingestuft haben.



 

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