Staatsanwaltschaft stellt Dopingfall Armstrong ein
Von Apa/dpa | Aktualisiert vor 109 Tagen

Armstrong wies Dopingvorwürfe stets zurück. Bild: SN/apa (keystone)
Die Juristen versuchten knapp zwei Jahre lang zu klären, ob während Armstrongs Zeit beim amerikanischen Rennstall US Postal ein Dopingprogramm aufgebaut wurde und ob der Radstar die Anwendung unerlaubter Mittel unterstützt oder befürwortet hat.
"Ich bin erfreut, zu erfahren, dass die US-Staatsanwaltschaft ihre Untersuchungen beendet hat. Es ist die richtige Entscheidung", betonte Armstrong. Der Texaner war in der Vergangenheit mehrfach von ehemaligen Teamkollegen, unter anderem den selbst des Dopings überführten Floyd Landis und Tyler Hamilton, beschuldigt worden, leistungssteigernde Mittel genommen zu haben. Armstrong selbst hatte die Vorwürfe stets vehement zurückgewiesen.
Die US-amerikanische Anti-Doping-Agentur (USADA) wird ihre Ermittlungen hingegen fortsetzen. "Unsere Ermittlungen bezüglich Doping im Radsport gehen weiter, und wir hoffen, aus den Ermittlungsergebnissen der Behörden Informationen zu erhalten", teilte USADA-Chef Travis Tygart mit. Die Aufgabe seiner Agentur sei es, den sauberen Sport zu schützen, und nicht die strafrechtliche Verfolgung, so Tygart weiter. Die Einnahme von Dopingsubstanzen wird in den USA strafrechtlich nicht verfolgt.
Zuletzt erklärte der frühere US-Postal-Fahrer Tyler Hamilton im vergangenen Jahr, dass er gesehen habe, wie Lance Armstrong bei der Tour 1999 sowie vor der Frankreich-Rundfahrt 2000 und 2001 EPO verwendet habe. Hamiltons Anwalt betonte nach Entscheidung über die Verfahrenseinstellung, dass sein Mandant die Wahrheit gesagt habe.
"Der Fakt, dass Doping vorgekommen war, ist ein anderes Thema als eine mögliche Straftat", sagte Chris Manderson der Internetseite espn.com, "wenn die Bundesbehörden beschlossen haben, nicht weiter zu ermitteln, bedeutet das nicht, dass niemand bei einem Radrennen betrogen hat."
Zumindest wissenschaftlich ist erwiesen, dass Armstrong 1999 bei seinem ersten Toursieg das Blutdopingmittel EPO benutzte. Eine nachträgliche Analyse, die die Zeitung "L'Equipe" 2005 nach seinem ersten Rücktritt veröffentlichte, belegt das. Trotzdem gab es keine Sanktionen, weil sportrechtliche Richtlinien - eine B-Probe gab es nicht mehr - dagegen sprachen.
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