Fremdbeilagen
Von | Aktualisiert vor 91 Tagen

Bild: SN
Angabe zum Produkt
Format
Beilagen: min. 90 (l) x 135 (b) mm max. 300 (l) x 235 (b) mm
davon können 2 Beilagen mit kleinerem Format beigelegt werden - nur in Kombination mit anderen Beilagen (Rücksprache mit dem Expedit):
min. 90 (l) x 90 (b) mm - max. 300 (l) x 235 (b) mm)
TOC: 148 (l) x 105 (b) mm
Beschaffenheit
Seiten: max. 96 Seiten (2-Falz) oder 128 Seiten (Tabloid)
Die Gesamtsammeldicke aller Beilagen darf 10 mm nicht übersteigen.
Grammatur
Einzelblatt (Tabloid): min. 80g/m²
Von 4 bis 11 Seiten (Tabloid): min. 60g/m²
Ab 12 Seiten (Tabloid): min. 35g/m²
TOC
Grammatur: min. 120g/m² max. 170g/m²
Luftdurchsaugwert: bei 120g/m² max. 50 ml/Min
Richtlinien zur Verarbeitung
Falzarten
Gefalzte Beilagen müssen im Kreuzbruch, Wickel- oder Mittenfalz verarbeitet sein. Leporellofalz und Fenster- oder Altarfalz können nicht maschinell verarbeitet werden.
Mehrseitige Beilagen mit Formaten größer als DIN A5 (148mm x 210 mm) MÜSSEN den Falz an der langen Seite aufweisen.
Formate
Bei Formaten kleiner als A5 muss bei einer Grammatur von über 30g mit dem Expedit Rücksprache gehalten werden bzw. ein Muster zur Verfügung gestellt werden. Beilagen in dieser Größe können in Kombination mit anderen Beilagen zu Schwierigkeiten in der Paketherstellung führen.
Weiterverarbeitung von Produkten
Beilagen, welche in Vorprodukte der Salzburger Nachrichten eingesteckt werden sollen, müssen das gleiche Format (A4) aufweisen wie das Vorprodukt selbst und können nur nach Rücksprache mit dem Expedit beigelegt werden.
Beschnitt
Alle Beilagen müssen rechtwinklig und formatgleich geschnitten sein.
Beilagen dürfen am Schnitt keine Verblockung durch stumpfe Messer aufweisen.
Angeklebte Produkte (zB Postkarten)
Postkarten sind in der Beilage grundsätzlich innen anzukleben. Sie müssen dabei bündig im Falz zum Kopf oder Fuß der Beilage angeklebt werden.
Die maschinelle Verarbeitung von Sonderformaten, Warenmuster oder -proben, ist ohne vorherige technische Prüfung durch das Expedit nicht möglich.
Drahtrückenheftung
Bei Drahtrückenheftung soll die verwendete Drahtstärke der Rückenstärke der Beilage angemessen sein.
Dünne Beilagen sollen grundsätzlich mit Rücken- oder Falzleimung hergestellt werden.
Verpackung und Transport
Anlieferungszustand
Die angelieferten Beilagen müssen in Art und Form eine einwandfreie, sofortige Verarbeitung gewährleisten, ohne dass eine zusätzliche manuelle Aufbereitung notwendig wird.
Durch zu frische Druckfarbe zusammengeklebte, stark elektrostatisch aufgeladene oder feucht gewordene Beilagen können nicht verarbeitet werden.
Beilagen mit umgeknickten Ecken (Eselsohren) beziehungsweise Kanten, Quetschfalten oder mit verlagertem (rundem) Rücken sind ebenfalls nicht verarbeitbar.
Lagenhöhen
Die unverschränkten, kantengeraden, offen abgestapelten Lagen sollten eine Höhe von 70 - 100 mm aufweisen, damit sie von Hand greifbar sind.
Palettierung
Die Beilagen müssen sauber auf stabilen Paletten gestapelt sein, das Cover der Beilagen sollte nach oben ausgerichtet sein.
Beilagen sollen gegen eventuelle Transportschäden (mechanische Beanspruchung) und Eindringen von Feuchtigkeit geschützt sein.
Jede Palette muss analog zum Lieferschein deutlich und sichtbar mit einer Palettenkarte gekennzeichnet sein.
Begleitpapiere (Lieferschein)
Die Lieferung von Beilagen muss grundsätzlich mit einem korrekten Lieferschein begleitet sein, der folgende Angaben enthalten sollte:
- zu belegendes Objekt und Ausgaben
- Einsteck- bzw. Erscheinungstermin
- Auftraggeber der Beilage
- Beilagentitel oder Artikelnummer bzw. Motiv
- Auslieferungstermin vom Beilagenhersteller
- Absender und Empfänger
- Anzahl der Paletten
- Gesamtstückzahl der gelieferten Beilagen
- Textgleichheit des Lieferscheins zur Palettenkarte
Anlieferung
Die Beilagen müssen spätestens zwei Tage vor dem Einstecktermin (=Produktionstag - nicht Erscheinungstag!) angeliefert werden (Montag bis Freitag von 8.00 bis 17.00 Uhr).
Lieferadresse:
Salzburger Nachrichten VerlagsgmbH & Co KG
zH Expedit im Druckzentrum Salzburg
Karolingerstraße 38
5021 Salzburg
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