Am Wichtigsten: Der Vertrag. Keine Angst, es muss kein Staatsvertrag sein. In dem Schriftstück sollten aber dennoch die Tätigkeiten, die Arbeitszeit sowie Beginn und Ende der Beschäftigung und der Bezahlung schriftlich festgehalten werden. Bild: SN/Ratzer
Zweitens: Die Pausen. Jugendliche unter 18 dürfen höchsten acht Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche Arbeiten. Zudem haben sie nach 4,5 Stunden Arbeit einen Anspruch auf eine halbe Stunde Pause. Bei über 18-Jährigen ist das erst nach sechs Stunden der Fall. Bild: SN/dapd
Drittens: Arbeitszeiten mitschreiben. Die gearbeiteten Stunden soll der Praktikant auch selbst mitschreiben, damit er im Falle von Streitigkeiten gewappnet ist. Bild: SN/Fotolia
Viertens: Das Gehalt. Auch ein Ferialjob muss bezahlt werden – mindestens nach den jeweils gültigen Kollektivverträgen der Branche. Wenn es keinen Kollektivvertrag gibt, muss die Leistung auch dann angemessen entlohnt werden. Hierbei muss jedoch beachtet werden, dass ein Praktikum ein Ausbildungsvertrag ist, bei dem nur ein Taschengeld zusteht. Näheres im Artikel: Ferialjob oder Praktikum: Die Unterschiede. Bild: SN/Bilderbox
Fünftens: Die Verpflegung. Anspruch auf Kost und Logis hat der Ferialpraktikant nicht. Wer für das Essen und das Quartier bezahlen muss, soll einen Abzugsbetrag vereinbaren und dies im Arbeitsvertrag festhalten. Die Höhe der Kosten für Essen und Wohnung ist zudem kollektivvertraglich festgelegt. Bild: SN/Bilderbox
Sechstens: Urlaubsanspruch. Auch als Ferialpraktikant hat man Anspruch auf Urlaubstage - nach einem Monat sind das zwei Tage. Werden die Tage nicht konsumiert, können sie als Urlaubsleistung ausbezahlt werden. Bild: SN/apa (archiv/dpa)
Siebtens: Die Abrechnung kontrollieren. Ein Gehaltszettel muss auch bei Praktika ausgestellt werden. Wurde das zustehende Gehalt nicht ausbezahlt, sollte es per Einschreiben beim Arbeitgeber eingefordert werden. Bild: SN/Bilderbox
Achtens: Sozialversicherung. Ferialarbeitende müssen vom Arbeitgeber vor dem ersten Arbeitstag angemeldet werden. Außerdem muss eine Kopie der An- und Abmeldebestätigung ausgehändigt werden. Bild: SN/Bilderbox
Neuntens: Steuer zurückholen. In Österreich gibt es die sogenannte Negativsteuer. Wenn der Arbeitnehmer unter 12.000 Euro verdient hat, bekommt er die Lohnsteuer anteilig wieder zurück. Für Ferialpraktikanten kann das bis zu 251 Euro bringen. Bild: SN/AP
Zehntens: Informieren. Wenn es zu Unsicherheiten oder Streitigkeiten kommt, berät die Arbeiterkammer Salzburg. Bild: SN/Ratzer