Geschäftsführern in staatsnahen Firmen soll wie normalen Angestellten gekündigt werden können. So reagiert LH-Stv. David Brenner (SPÖ) auf den Fall eines suspendierten Theatermanagers.
Wer als Geschäftsführer in einem Unternehmen arbeitet, an dem das Land beteiligt ist, dem soll in Zukunft leichter gekündigt werden können. Dies kündigte LH-Stv. David Brenner (SPÖ) am Mittwoch an.
Brenner zieht damit die Konsequenz aus einem aktuellen Fall am Salzburger Landestheater - wie berichtet, ist dort eine Führungskraft mit schweren Vorwürfen konfrontiert. Der Betreffende könnte, falls das Dienstverhältnis gelöst wird, aber noch bis zu 392.000 Euro aus seinen vertraglichen Ansprüchen ausbezahlt bekommen. Auch bei dessen früherem Arbeitgeber, den Landeskliniken, erhielt der Mann 170.000 Euro, nachdem er nach massiven Konflikten bereits vom Dienst freigestellt worden war.
"Das sind unverhältnismäßige Kosten, die niemand versteht", sagt Brenner nun. "Spazierengehen mit vollen Taschen darf es nicht geben." Man werde dem Koalitionspartner also eine Verordnung vorlegen, welche die Geschäftsführerverträge regelt. Bisher habe, erklärt Brenner, eine Regelung nur auf Bundesebene bestanden - das Land habe diese übernommen. Nun solle es einen strengeren Rahmen geben, dieser könne im Herbst beschlossen werden.
Der Inhalt des Vorschlags:
■ Manager sollen auch vor Ablauf ihres Vertrags gegangen werden können - gleich wie ein "normaler Arbeitnehmer". Bisher war eine vorzeitige Kündigung nur "aus wichtigen Gründen" möglich. Berufliches oder persönliches Versagen reichte meist nicht aus.
■ Die Rede ist von Kündigung "zum Quartalsende bei einer Kündigungsfrist von sechs Monaten".
■ Wird ein Manager suspendiert, soll dieser nur noch das halbe Gehalt bekommen - statt wie bisher das volle.
■ Leistungsprämien und Boni sollen besser überprüft werden. Dazu will Brenner einen unabhängigen Wirtschaftsprüfer einsetzen.
■ Die Inhalte der Dienstverträge der Führungskräfte sollen öffentlich zugänglich sein. Die Gehaltshöhe muss schon jetzt laut ,Corporate Governance Codex‘ veröffentlicht werden.
■ Alle Neuerungen gelten freilich nur für neue Dienstverträge - und für bestehende, sobald sie verlängert werden. In bestehende Verträge einzugreifen, sei rechtlich unmöglich, sagt Brenner. Dienstverträge laufen maximal fünf Jahre - bis 2017 müssten also alle Verträge umgestellt sein.
■ Nicht betroffen davon sind alle Positionen unterhalb der ersten Führungsebene. Der im aktuellen Fall kritisierte Manager fiele in seiner Beschäftigung am Landestheater also unter die neue Regelung - in seinem früheren Job im Spital wäre er nicht betroffen.
Die Ankündigung Brenners führte am Mittwoch zu zahlreichen Reaktionen:
■ Das Büro von ÖVP-LH-Stv. Wilfried Haslauer zeigte sich in einer ersten Reaktion gesprächsbereit.
■ ÖVP-Klubchefin Gerlinde Rogatsch kritisiert den Geschäftsführer der Landeskliniken, Burkhard van der Vorst. Dieser habe besagte hohe Zahlungen an den Manager abgesegnet - ohne Wissen des Aufsichtsrats. Rogatsch fordert für diesen mehr Kontrollrechte.
■ Manfred Müller, Direktor des Salzburger Rechnungshofs, spricht von einer "sehr ambitionierten Ankündigung, welche sicher in die richtige Richtung geht".
■ Helmut Priller (FSG), Personalvertreter beim Land, zeigt sich erschüttert über die Spitzengehälter, welche Manager mit Sonderverträgen im Landesdienst erhalten. Diese Sonderverträge seien unnötig - die hohen Gagen ein Affront gegen die Kindergärtnerinnen, welchen jede Gehaltserhöhung verweigert würde.
■ SALK-Geschäftsführer Burkhard van der Vorst hat eigene Vorschläge: Er möchte alle Personen mit Sonderverträgen nicht mehr als Landesbedienstete, sondern als Privatangestellte beschäftigen. So seien diese leichter kündbar.
■ Der aktuell kritisierte leitende Angestellte teilt dem Land über seinen Rechtsanwalt mit, dass er eine Vertragsauflösung nicht akzeptieren werde. Ein Grund eben dafür liege definitiv nicht vor. Der Manager betont, er wolle bis Ende 2015 im Theater weiterarbeiten.
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