EU-Kritik an Salzburger Wohnbauförderung
Von Sn, Apa | 10.07.2012 - 22:02

Wohnbauförderungsgesetzes verstößt womöglich gegen EU-Recht. Symbolbild: SN/Schreglmann
Die Mitteilung landete kürzlich auf dem Schreibtisch des Salzburger Wohnbau-Landesrates Walter Blachfellner (SPÖ), der sich alles andere als erfreut zeigte.
Das Salzburger Modell eines Landes-Wohnbaufonds bezeichnete die Leiterin des EU-Verbindungsbüros der Internationalen Mieterunion, Barbara Steenbergen, noch im Mai als "richtungsweisend". Blachfellner hatte das Modell im vergangenen November Mitgliedern des europäischen Parlaments und dem Ausschuss der Regionen vorgestellt. Interesse bekundeten auch Wien, Tirol, Steiermark und Kärnten.
Eine Gesetzesänderung hätte negative Auswirkungen für Salzburg, sagte Blachfellner. Das Land könne dann pro Jahr um 15 Mio. Euro weniger verbauen. "Das sind jährlich zirka 100 Wohnungen." Dieses Jahr stehen für den geförderten Wohnbau rund 280 Mio. Euro bereit. Das Salzburger Wohnbauförderungsmodell gilt nur für Salzburger mit ordentlichem Wohnsitz in Salzburg.
Die Beschwerde eines deutschen Staatsbürgers hat die EU-Kommission dazu veranlasst, das Salzburger Wohnbauförderungsgesetz unter die Lupe zu nehmen. Der Mann hat seinen steuerlichen Wohnsitz in Deutschland, arbeitet aber in Salzburg. "Der Beschwerdeführer unterliegt in Österreich, im Land Salzburg, der Beitragspflicht zur Wohnbauförderung, wobei der Beitrag durch den Arbeitgeber direkt vom Gehalt des Beschwerdeführers einbehalten wird. Offenbar haben jedoch nach dem Salzburger Wohnbauförderungsgesetz nur Personen mit ständigem Wohnsitz in Österreich einen Anspruch auf Wohnbauförderung", hieß es in der Mitteilung der EU-Kommission.
Dass der "Grenzarbeitnehmer" eine Wohnbauförderung des Landes Salzburg für eine Wohnung in Deutschland bezieht, schließe das Salzburger Gesetz aus, erläuterte Blachfellner. "Das ist ja unser Steuergeld." Die EU-Kommission will nun von der österreichischen Regierung wissen, ob ähnliche Rechtsvorschriften in anderen österreichischen Bundesländern gelten und diese "ähnliche Beschränkungen der Grundfreiheiten" enthalten.
Blachfellner wird sich nun auf eine rechtliche Diskussion mit den zuständigen EU-Experten einlassen und das Wohnbauförderungsmodell verteidigen. Er vertritt die Rechtsmeinung, dass Wohnbauförderung Ländersache ist. "Ich hoffe, dass wir damit durchkommen. Sonst müsste das Gesetz geändert werden." Für Salzburg entstünde dann ein Nachteil. Derzeit arbeiten rund 11.000 Deutsche und 16.000 Oberösterreicher in Salzburg. Nach einer vorsichtigen Berechnung des Landesrates würden rund 15 Mio. Euro pro Jahr aus Salzburg abfließen. Dass das Geld auch zurückkommt, wäre ein enormer Verwaltungsaufwand, meinte der Landesrat. Er ist sich nicht sicher, ob die Investitionen tatsächlich wieder zurückkommen. Auf politischer Ebene habe zuerst Begeisterung über das Modell geherrscht, dann werde nichts unversucht gelassen, es fertigzumachen, so Blachfellner enttäuscht.
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