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Altstadtsperre tritt am Montag in Kraft

Von Sn | 12.07.2012 - 14:02

Ab Montag ist die Altstadt werktags von 10 bis 14 Uhr für den Individualverkehr tabu - die angekündigte Mittagssperre tritt bis 17. August in Kraft. Die Zufahrt in die Kernzone ist nur für Berechtigte und den öffentlichen Verkehr möglich.

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Die Zufahrt über die Staatsbrücke und das Neutor werden gesperrt. Bild: SN/Stadt Salzburg

Die Zufahrt über die Staatsbrücke und das Neutor werden gesperrt.

Bild: SN/Stadt Salzburg

Auch über den Müllner Hügel wird die Zufahrt gesperrt. Bild: SN/Stadt Salzburg

Auch über den Müllner Hügel wird die Zufahrt gesperrt.

Bild: SN/Stadt Salzburg

An den Stadteinfahrten wird über die Sperre informiert. Bild: SN/Robert Ratzer

An den Stadteinfahrten wird über die Sperre informiert.

Bild: SN/Robert Ratzer

An den Stadteinfahrten wird über die Sperre informiert. Bild: SN/Robert Ratzer

An den Stadteinfahrten wird über die Sperre informiert.

Bild: SN/Robert Ratzer

Die Zufahrt zu der Altstadtgarage wird möglich sein. Bild: SN/Robert Ratzer

Die Zufahrt zu der Altstadtgarage wird möglich sein.

Bild: SN/Robert Ratzer

Polizeibeamte werden in der Innenstadt kontrollieren, Mitarbeiter des Österreichischen Wachdienst informieren die Autofahrer an neuralgischen Verkehrspunkten. Bild: SN/Robert Ratzer

Polizeibeamte werden in der Innenstadt kontrollieren, Mitarbeiter des Österreichischen Wachdienst informieren die Autofahrer an neuralgischen Verkehrspunkten.

Bild: SN/Robert Ratzer


Gesperrte Bereiche: Auf der Staatsbrücke darf nicht mehr nach rechts zum Ferdinand-Hanusch-Platz abgebogen werden. Die Zufahrt durch das Neutor und über den Müllner Hügel ist gesperrt.

Ausfahrt: Die Ausfahrt aus der verkehrsberuhigten Zone ist immer möglich. Wer also schon vorher beispielsweise auf dem Rot-Kreuz-Parkplatz steht, kann ungehindert aus der Innenstadt fahren.

Strafen und Kontrollen: Mitarbeiter des Österreichische Wachdienst werden die Verkehrsteilnehmer an den neuralgischen Punkten informieren. Die Polizei kontrolliert in der gesperrten Zone. Ab Mittwoch werden Falschfahrer auch gestraft. An den ersten beiden Tagen wird es die Exekutive bei Abmahnungen belassen.

Ausnahmen: Von der Verordnung ausgenommen sind Anrainer, Arbeitnehmer, Ladetätigkeit mit Lastfahrzeugen, öffentlicher Linienverkehr, Taxi- und Mietwagen, dauernd stark gehbehinderte Personen, Hotelgäste mit Buchungsbestätigung und Besitzer von Ausnahmen für die direkt angrenzende Fußgängerzone (gelbe Karte).

Zusätzliche Schlechtwettersperre: Sollte für den nächsten Tag Regen prognostiziert sein, wird zusätzlich zur Mittagsregelung die Schlechtwetterverordnung in Kraft treten. Diese soll anfangs auch großzügig eingesetzt werden. Die Verantwortlichen entscheiden darüber bis 16 Uhr am Vortag. Das heißt, dass ab 9 Uhr früh am nächsten Tag dann in der Innsbrucker Bundesstraße (Himmelreichkreuzung) zum Parkplatz Flughafen und der Münchner Bundesstraße (Kreisverkehr) zum Parkplatz Messezentrum abgeleitet wird. Ausgenommen sind Autokennzeichen aus Österreich, Berchtesgadener Land, Traunstein sowie Lkw, einspurige Fahrzeuge, öffentliche Linien, Omnibusse, Behinderte sowie Personen mit Bestätigungen von Hotelbuchung, Wohnsitz oder Arbeitsstätte.

 
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KOMMENTARE (3)
 

Qualtinger

20.07.2012
08:44 Uhr

Wer den Schaden hat, braucht sich um einen Padutsch nicht zu sorgen!

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Qualtinger

12.07.2012
20:38 Uhr

Padutsch, der Staumeister!

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Qualtinger

12.07.2012
17:04 Uhr

No, wenn ma keinen Stau haben, dann mach ma halt einen! Währ doch gelacht, wenn wir den CO2 Ausstoss nicht erhöhen könnten!

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