Salzburg | Kultur 

SMS-Affäre: Vergleich wird angestrebt

Von Sn/apa | 22.10.2012 - 12:11

Der fortgesetzte Zivilprozess um die SMS-Affäre am Salzburger Landestheater ist am Montag für außergerichtliche Vergleichsverhandlungen vertagt worden.

SMS-Affäre: Vergleich wird angestrebt

Bild: SN/Ratzer

Der am 16. Juli entlassene kaufmännische Direktor des Theaters, der angeblich anzügliche SMS an Mitarbeiterinnen verschickt haben soll, hatte das Land auf Wiedereinstellung geklagt. Er könnte bis zu 392.000 Euro Abfertigung erhalten, falls er den Prozess gewinnt. Heute hat der Rechtsanwalt des Landes die Vergleichsgespräche vorgeschlagen.

Nach rund eineinhalb Stunden wurde der Prozess am Salzburger Arbeits- und Sozialgericht auf unbestimmte Zeit vertagt. "Wir verhandeln die Prozessbeendigung, wir suchen nach einer gemeinsamen Lösung", erläuterte Eckart Fussenegger, Rechtsvertreter des Landes Salzburg, im APA-Gespräch. Es stelle sich die Frage, ob es einen anderen Weg gebe, "als erhebliche Teile des Theaters im Prozess zu belasten", hatte er zuvor Richter Herbert Moritz erklärt und dabei auf die ganze Palette von geladenen Zeugen verwiesen: Darunter angeblich belästigte Mitarbeiterinnen des Theaters, Betriebsräte, Intendant Carl Philip Maldeghem und der Vorsitzende des Theaterausschusses, Kultur- und Finanzreferent LHStv. David Brenner (S).

In den nächsten Wochen werden der Rechtsanwalt des Landes und der Rechtsanwalt des Klägers, Christian Mahringer, über die Höhe einer finanziellen Abgeltung für den entlassenen Theatermanager verhandeln. Offenbar sind beide Streitparteien bemüht, die ganze Causa nicht noch einmal medial breitzutreten. "Das Land als Dienstgeber war an dieser Kampagne nicht beteiligt. In dem Konflikt ist viel schiefgelaufen. Der Schaden für das Theater, der durch die gesamte Geschichte entstanden ist, ist groß genug", erklärte Fussenegger.

Der Anwalt des Landes unterbreitete in der Verhandlung den Vorschlag, das Dienstverhältnis mit Jahresende 2012 einvernehmlich zu beenden. Der entlassene Direktor hatte einen befristeten Dienstvertrag, der bis zum 31. Dezember 2015 galt. "Sie bekommen die Ansprüche, die Ihnen bis Jahresende zustehen", sagte Fussenegger in Richtung Kläger. Der Vergleich müsste vom Theaterausschuss allerdings noch genehmigt werden. Die Frage der sexuellen Belästigung werde dann von der Gleichbehandlungskommission des Landes behandelt und entschieden.

Der Rechtsanwalt des entlassenen Direktors zeigte sich offen gegenüber Vorschlägen, merkte aber sogleich an: "Der Ruf meines Mandanten ist zielgerichtet eliminiert worden." Mahringer berichtete über den Druck, dem der entlassene Direktor und seine Familie ausgesetzt waren. "Die Vorwürfe waren sehr heftig. Meinem Mandanten wurde im Vorfeld nicht die Möglichkeit gegeben, dazu etwas zu sagen." Kurz vor Beginn der heutigen Verhandlung sagte er zur APA, dass das Land bisher nichts Konkretes mitgeteilt hätte, "was man irgendwie greifen könnte". Die Frage, wie hoch die Abfertigung sein müsse, damit sich sein Mandant zufrieden gebe, ließ er unbeantwortet. Er gebe derzeit keinen Kommentar dazu ab, sagte Mahringer.

Der kaufmännische Direktor des Landestheaters war nach einer Affäre um angeblich anzügliche SMS an Mitarbeiterinnen zunächst vorläufig suspendiert und am 16. Juli mit sofortiger Wirkung entlassen worden. Das Land hatte vier "gerechtfertigte" Entlassungsgründe genannt: Sexuelle Belästigung von Dienstnehmerinnen inklusive Mobbing in einem Fall, Belästigung von Dienstnehmerinnen, pflichtwidriges und vertrauensunwürdiges Verhalten gegenüber Mitarbeitern, vor allem Dienstnehmerinnen, und letztlich Verletzung der Sittlichkeit und Ehrverletzung gegen Mitarbeiter des Landestheaters. Nach der ersten Tagsatzung am 28. August hatten die Streitparteien jeweils mehr als 20 Zeugen beantragt.

 
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