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Salzburg | Chronik

Schüler bei Unfall getötet: 720 Euro Strafe

Von Sn, Apa | Aktualisiert vor 104 Tagen

Ein heute 37-jähriger Autofahrer hat im November 2009 in Strobl zwei Buben aus Wien niedergefahren. Ein 14-Jähriger starb. Der Lenker wurde am Donnerstag zu einer Geldstrafe von 720 Euro verurteilt.

 Symbolbild: SN/bilderbox

Bei einem Verkehrsunfall in Strobl hat im November 2009 ein heute 37-jähriger Nebenerwerbslandwirt zwei Buben aus Wien niedergefahren: Der 14-Jährige starb noch an der Unfallstelle, sein 13-jähriger Cousin überlebte mit schwersten Verletzungen. Ein Berufungssenat des Oberlandesgerichtes Linz hat am Donnerstag in Salzburg die teilbedingte Haftstrafe gegen den Lenker aufgehoben und rechtskräftig auf eine unbedingte Geldstrafe von 720 Euro reduziert.
Zur Vorgeschichte: Der gebürtige Oberösterreicher hatte am 27. November 2009 gegen 22.00 Uhr die beiden Buben auf der St. Wolfganger Landesstraße gerammt, als diese von links nach rechts die Fahrbahn überquerten. Laut Staatsanwalt verließ der Mann danach fluchartig den Unfallort und versteckte sich zwei Tage lang. Die Polizei entdeckte schließlich den beschädigten Wagen in einer Scheune des Angeklagten. Er sei in Panik nach Hause gefahren, habe sich dort verkrochen und Alkohol getrunken, schilderte er später vor Gericht.
Obwohl Zeugen aussagten, dass der Unfalllenker am Nachmittag vor dem Unglück mindestens fünf halbe Liter Bier getrunken habe, konnte ihm im Nachhinein keine Alkoholisierung mehr nachgewiesen werden. Unbestritten war hingegen, dass er sein Fahrzeug in der Dunkelheit mit Abblendlicht mit 80 bis 86 km/h gelenkt hatte, was laut einem Kfz-Gutachten um rund 30 km/h zu schnell war. Mit Abblendlicht dürfe man höchstens 50 bis 55 km/h fahren (Fahren auf Sicht).
Für das Landesgericht Salzburg lagen am 31. August des Vorjahres trotz der nicht mehr nachweisbaren Alkoholisierung "besonders gefährliche Verhältnisse" vor, was sich auf das Strafausmaß auswirkte: Zum einen, weil der Flachgauer eben nicht auf Sicht gefahren sei, zum anderen wurde der einsetzende Regen ebenso als Erschwerungsgrund genannt wie der Konsum der fünf Gläser Bier, der einen Zustand der Müdigkeit des Pkw-Lenkers hervorgerufen habe. Der Angeklagte wurde damals zu neun Monaten Haft verurteilt, davon drei Monate unbedingt.
Der Berufungssenat unter dem Vorsitz von Monika Gföllner verneinte aber heute die Frage der "besonders gefährlichen Verhältnisse": Eine Alkoholisierung sei nicht nachweisbar, der Lenker habe zudem laut Gutachten prompt und unverzögert reagiert, der Vorwurf der Müdigkeit sei daher nicht haltbar. Der einsetzende Nieselregen sei noch nicht als gravierende Sichtbehinderung zu werten, sodass letztlich nur der Vorwurf der zu hohen Geschwindigkeit bzw. des Missachtens des Fahrens auf Sicht übrig bleibe.
Als mildernd wertete das Gericht den bisherigen Lebenswandel des Beschuldigten, dessen Geständnis, ein Mitverschulden der Opfer - diese hätten vor dem Überqueren der Straße auf den Verkehr achten müssen -, die lange Zeit der Führerscheinabnahme (30 Monate) sowie die lange Verfahrensdauer. Erschwerend schlugen sich hingegen die Fahrerflucht, eine Vorstrafe des Angeklagten sowie die besonders schweren Verletzungen des 13-Jährigen zu Buche. Der Flachgauer wurde zu 180 Tagessätzen a vier Euro rechtskräftig verurteilt.



 

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