BAWAG-Prozess II pausiert bis August
Von Apa | 22.06.2012 - 14:36

Am Freitag wurde erneut Johann Zwettler befragt. Bild: SN/apa (archiv/neubauer)
Für den 6. August könnte noch ein Versuch des Gerichts unternommen werden, dass der mittels einer Subsidiaranklage der BAWAG mitangeklagte Ex-BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner, der achte Angeklagte, doch noch zum Gericht kommt. Bisher ist Elsner unter Verweis auf seine angeschlagene Gesundheit nicht vor Gericht erschienen, ein gerichtlicher Sachverständiger hatte seine Verhandlungsunfähigkeit für zwei Monate festgestellt.
Elsner war bereits im ersten BAWAG-Prozess wegen Untreue rechtskräftig zur Höchststrafe von 10 Jahren verurteilt worden. Er säße nun eigentlich mit auf der Anklagebank, weil die BAWAG auf seine Pensionsabfindung von rund 6 Mio. Euro zugreifen will - bisher hat er dies jedoch vermieden. Von seiner zehnjährigen Haftstrafe hat Elsner viereinhalb Jahre (inklusive U-Haft) abgesessen. Aus gesundheitlichen Gründen wurde er im Juli 2011 für vollzugsunfähig erklärt und aus dem Gefängnis entlassen. Elsner hat als einziger aller Angeklagten bisher das Haftübel verspürt.
Am Freitag wurde im Zeugenstand Johann Zwettler befragt, der zur Zeit der großen Verluste durch die Spekulationen durch Wolfgang Flöttl mit BAWAG-Geldern im BAWAG-Vorstand für die Bilanzerstellung verantwortlich war. Zwettler ist im zweiten BAWAG-Prozess als einziger aller neun Angeklagten des ersten Prozesses nicht mehr angeklagt. Er ist rechtskräftig wegen Untreue zu fünf Jahren Haft verurteilt, hat aber bisher keinen einzigen Tag im Gefängnis verbracht. Er wurde aus medizinischen Gründen für vorübergehend vollzugsuntauglich eingestuft.
Mitteilungen



