Österreich | Wirtschaft 

AK rehabilitierte angebliche "Tachiniererin"

Von Apa | 20.08.2012 - 16:33

Der Fall einer Kellnerin, die laut Veröffentlichung der Wirtschaftskammer (WK) Oberösterreich im Juni im Krankenstand Party-Bilder auf Facebook gepostet hatte, hat sich laut Arbeiterkammer (AK) OÖ ganz anders dargestellt.

AK rehabilitierte angebliche "Tachiniererin"

Kellnerin postete Fotos auf Facebook.Bild: SN/dapd

Die Frau war bereits wieder gesund geschrieben, als sie Feiern ging und zudem bereits zuvor von ihrem Arbeitgeber im Krankenstand entlassen worden. Die Kellnerin habe sich nach dem Vorfall an die Interessenvertretung gewandt. Sie sei arbeitssuchend gewesen, als sie die Party-Bilder ins Netz stellte. Ihr früherer Arbeitgeber hatte sie zuvor während eines Krankenstandes entlassen. Am Abend, an dem sie ausgegangen war, war sie bereits wieder gesund geschrieben. Denn bevor sie feierte, absolvierte die Frau ein Probearbeiten an einer möglichen neuen Beschäftigungsstelle, so die AK.

Die Interessenvertretung habe der Frau zumindest rechtlich geholfen. Ihr früherer Arbeitgeber wandelte die ungerechtfertigte Entlassung in eine einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses um. So bekomme die Kellnerin die ihr zustehenden Beendigungsansprüche. Der Schaden, der ihr durch die Unannehmlichkeiten entstanden sei, sei enorm, so der oberösterreichische AK-Präsident Johann Kalliauer. Denn die nicht namentlich Genannte sei sehr wohl identifizierbar gewesen.

Die Kellnerin habe das Ende ihres Krankenstandes einen Monat später durch einen Anruf bei der Gebietskrankenkasse um einen Tag vordatieren lassen, konterte die Wirtschaftskammer Oberösterreich. Sie sei im Mai ursprünglich bis Sonntag krankgeschrieben gewesen, am Samstag aber ausgegangen. "Auch darauf, dass Krankenstandzeiten in unserem Land offenbar mit einem einzigen Telefonat einfach nachträglich geändert werden können", könne sich jeder selbst einen Reim machen, so die WK OÖ.

 
Teilen
Facebook Twittern Google+ Versenden Drucken
0

Werbung

Dieser Artikel kann nicht kommentiert werden
 
KOMMENTARE (0)