Transparenzpaket mit wechselnden Mehrheiten durch
Von Apa | 28.06.2012 - 04:04

Sondersitzung des Nationalrats. Bild: SN/apa (archiv/jäger)
Die Grünen unterstützten unter anderem die Reform der Parteispenden, die Freiheitlichen wiederum das Lobbyistengesetz. Alle Fraktionen waren bei den neuen Antikorruptionsbestimmungen für Politiker mit an Bord. Das Gesetzespaket kann nun großteils mit 1. Juli in Kraft treten, sofern der Bundesrat am Donnerstag zustimmt und Bundespräsident Fischer rechtzeitig unterschreibt.
Letztlich am Umstrittensten war die Anhebung der Parteienförderung, die nur von den Koalitionsfraktionen abgesegnet wurde. Künftig gilt ein "Korridor" mit Unter- und Obergrenzen (3,1 Euro bzw. 11 Euro pro Wahlberechtigtem) jeweils für Bund, Länder und Gemeinden. Die Bundesförderung wird innerhalb dieses Korridors mit 4,6 Euro festgelegt, was in etwa einer Verdoppelung auf 29 Millionen Euro entspricht.
Was die Parteifinanzen angeht, müssen Spenden ab 3.500 Euro jährlich künftig gemeldet werden, Einnahmen aus Sponsoring ab 12.000 Euro. Bundes-, Landes- und Bezirksparteien werden zusammengerechnet. Inserate sind ab einem Stückpreis von 3.500 Euro offenzulegen. Parteispenden von öffentlichen Unternehmen (ab 25 Prozent Staatsanteil) verboten. Ebenso Auslands- und Barspenden ab 2.500 sowie anonyme Spenden ab 1.000 Euro. Die Wahlkampfkosten werden mit sieben Millionen Euro begrenzt. Zustimmung kam von Rot, Schwarz und Grün.
Bei den Nebentätigkeiten für Abgeordnete holte sich die Koalition die Zustimmung der Freiheitlichen. Worum es geht: Mandatare müssen kundtun, von welchen Unternehmen sie Einkommen bis 1.000 Euro, bis 3.500 Euro, bis 7.000 Euro, bis 10.000 und über 10.000 Euro monatlich erhalten. Freiberufliche müssen dabei keinerlei Angaben über Auftraggeber und Kundenstruktur machen.
Das Lobbyistengesetz fand ebenfalls Gefallen bei Rot, Schwarz und Blau. Vorgesehen ist, dass sich professionelle Lobbyisten künftig registrieren müssen. Die strengsten Regeln gelten für Lobbying-Agenturen, die auch ihre Auftraggeber melden müssen. Nicht gelten werden die neuen Regeln für Rechtsanwälte, Notare und Wirtschaftstreuhänder.
Einstimmig abgegesegnet wurden die Antikorruptionsbestimmungen, die Politiker mit dem Strafrecht bedrohen, wenn sie für ein an sich pflichtgemäßes Amtsgeschäft einen Vorteil fordern oder einen "ungebührlichen Vorteil" annehmen.
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