Opposition klagt gemeinsam gegen Fiskalpakt
Von Apa | 12.07.2012 - 14:36

Kogler und Bucher wollen rasche Klagseinbringung. Bild: SN/apa (schlager)
"Es ist grundvernünftig, dass vom Parlament dazu eine Verfassungsbeschwerde eingebracht wird", erklärte BZÖ-Chef Bucher. Dies habe mehr Gewicht, als wenn dies ein Bundesland alleine mache, sagte er mit Verweis auf den ursprünglichen Plan der FPÖ, eine Klage über die FPK und damit die Kärntner Landesregierung einreichen zu wollen. Grundsätzlich kann eine Verfassungsklage entweder mit einem Drittel der Nationalratsabgeordneten oder über eine Landesregierung eingebracht werden.
Erfreut über die Einigung zeigte sich auch der freiheitliche Parteiobmann Strache. Gleichzeitig betonte er, dass seine Partei dennoch dabei bleibe, parallel zum gemeinsamen Vorgehen eine weitere Verfassungsklage gegen den Fiskalpakt, darüber hinaus aber auch gegen den permanenten Euro-Rettungsschirm ESM einzubringen - und zwar wie geplant über die Kärntner Landesregierung. "Wir müssen die Österreicher vor diesem Schuldenpakt schützen", so Strache.
Der geplante gemeinsame Text soll das Gutachten Grillers als Grundlage haben, darauf habe man sich schon verständigt, erläuterte auch der Grüne Budgetsprecher Kogler. Den Fiskalpakt hält Kogler für "wirtschaftlich unvernünftig und schädlich", darüber hinaus sei er letztlich auch "uneuropäisch und undemokratisch", weil die Parlamente "de facto" ausgeschaltet würden. Eingereicht werden dürfte die gemeinsame Klage nach dem Sommer.
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