Österreich | Chronik 

Urteil: Tankstellen-Toiletten müssen gratis sein

Von Apa | 12.07.2012 - 12:27

Appelle seitens der Asfinag an die Autobahn-Tankstellenpächter, das Einheben von WC-Gebühren zu unterlassen, blieben bislang ungehört. Nun hat die Asfinag zwei Tankstellenbetreiber auf der A22 verklagt und recht bekommen.

Urteil: Tankstellen-Toiletten müssen gratis sein

Zur Spende am WC aufgefordert. Bild: SN/apa (pfarrhofer)

Das Urteil: Das Tankstellen-Klo auf der Autobahn muss gratis sein. Eine Schale fürs Kleingeld, dahinter ein Aufsteller mit der Bitte um 50 Cent Spende und der auffordernde Blick der Putzfrau reichen meist aus, damit Besucher von Autobahn-WCs die geforderten Münzen aus der Hosentasche hervorkramen. "Dieses Spendensystem ist nicht nur ein Ärgernis, es ist auch ein Verstoß gegen die Verträge, die wir mit den Raststations-Betreibern abgeschlossen haben", sagte Schierhackl. Im Pachtvertrag ist geregelt, dass die Toilettenbenützung unentgeltlich sein und dem europäischen Standard entsprechen muss.

Hintergrund für die Klage waren zahlreiche Beschwerden von Autofahrern. Konkret wurden zwei Eni-Tankstellen auf der A22 bei Korneuburg geklagt, die vor ihren WCs ein Hinweis-Schild mit der Aufforderung: "Sehr geehrte Kunden. Wir sorgen für Sauberkeit am WC. Bitte um 50 Cent Spende und eine gute Fahrt" angebracht hatten. Das Bezirksgericht Korneuburg gab der Asfinag in erster Instanz recht und forderte Eni auf, die Gebühren-Einhebung zu unterlassen. Eni ist daraufhin in Revision gegangen, letztendlich kam aber laut Asfinag auch das Oberlandesgericht Wien zu dem Schluss, dass die Entscheidung stimmt. "Die Aufforderung zur Zahlung hat nichts mit Freiwilligkeit zu tun", sagte Schierhackl. Das Gericht sprach von einer Zwangssituation, die dadurch geschaffen wird. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.

 
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KOMMENTARE (1)
 

Kulin Ban

12.07.2012
15:11 Uhr

Was ist mit McDonalds WCs sind sie noch gebührenpflichtig???

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