Rottweiler biss Kind: Vertagung statt Urteil
Von (sn-wid). | Aktualisiert vor 109 Tagen

Das Verfahren gegen den Hundebesitzer wurde am Freitag fortgesetzt. Bild: SN/APA/Neumayr/MMV
Im Fall der Attacke eines Rottweilers, der im Mai 2011 der fünfjährigen Amelie aus Wals einen fünf Mal 20 Zentimeter großen Hautlappen vom Kopf gebissen hatte, wurde Freitag am LG Salzburg das Verfahren gegen den Hundebesitzer fortgesetzt. Dem 42-Jährigen wird in dem im Jänner eröffneten Prozess fahrlässige schwere Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen angelastet.
Rottweiler Avego war damals über einen 1,2 Meter hohen Drahtzaun und eine Hecke auf ein Nachbargrundstück gesprungen. Der Rüde stürzte auf die dort spielende Amelie und skalpierte sie regelrecht. Nur ein Teil des abgebissenen Hautlappens heilte wieder an; Amelie musste 30 Operationen über sich ergehen lassen.
Laut Staatsanwalt Andreas Winkler hatte der Mann den "bekanntermaßen in bestimmten Situationen aggressiven Rottweiler, der schon 2009 eine Frau gebissen hatte, unzureichend verwahrt und beaufsichtigt". Der Besitzer (Verteidigerin: Sigrun List) bekannte sich zum Strafantrag "nicht schuldig". Er habe "unbewusst das Unglück mit Amelie ausgelöst", sagte der Mann: "Ich hörte Gebell vom Nachbardackel und dann Amelie laut schreien. Ich wollte nachschauen, was mit ihr ist. Ich habe Avego kurz den Rücken zugedreht und bin ein paar Schritte weg. Da ist er sofort losgerannt."
Am Freitag vernahm Richter Gerhard Nathschläger Zeugen. Der Nachbar des Grundstücks, auf dem Amelie oft spielte und das zwischen den Anwesen des Beschuldigten und Amelies Familie liegt, sagte, der Rottweiler sei "schon früher über den Zaun zu uns herübergesprungen. Ich habe dem Angeklagten gesagt, er soll den Zaun höher machen. Seine Freundin hat aber gemeint, das sei zu teuer". Eine Hundetrainerin schilderte, vor dem Vorfall mit Amelie sei der Angeklagte mit Avego in eine Abrichteschule gegangen und habe "sich sehr bemüht, ihn unter Kontrolle zu haben". Allerdings sei der 42-Jährige "ein zu schwacher Hundeführer gewesen angesichts der Gefährlichkeit solcher Tiere. Ich legte ihm nahe, auf Avego zu vezichten, aber das wollte er nicht".
Der Mann ließ Freitag ein Geständnis in Richtung des Grunddelikts der fahrlässigen Körperverletzung durchblicken, nicht aber zum Vorliegen besonders gefährlicher Verhältnisse. Der Prozess wurde erneut vertagt; der Staatsanwalt beantragte einen Ortsaugenschein und die Ladung eines Experten für Hundehaltung.
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