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5 Jahre Haft für Stiefbruder im Mordfall Paulina

Von Apa | 27.06.2012 - 07:17

Im Prozess um den Mordfall der 14-jährigen Paulina aus Bad Ischl ist ihr 20-jähriger Stiefbruder am Dienstagabend zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.

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Der Verteidiger des 19-Jährigen, Fahrid Rifaat, umringt von Journalisten. Bild: SN/APA

Der Verteidiger des 19-Jährigen, Fahrid Rifaat, umringt von Journalisten.

Bild: SN/APA

Großes Medieninteresse beim Prozessauftakt. Bild: SN/apa (kerschbaummayr)

Großes Medieninteresse beim Prozessauftakt.

Bild: SN/apa (kerschbaummayr)


Der Stiefbruder bekannte sich schuldig, am 5. Juli 2011 Beitragstäter zum Mord seines Vaters an dem Mädchen gewesen zu sein. Der Angeklagte nahm den Spruch gefasst auf. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Auf die Strafe wird dem Beschuldigten die seit 5. Juli 2011 verbüßte U-Haft angerechnet. Er erbat nach Rücksprache mit seinem Anwalt Bedenkzeit. Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab. Für das Gericht überwogen die Milderungsgründe, weshalb die Strafe am unteren Rahmen von fünf bis 20 Jahren angesiedelt war. Auch die auffallend gute Zukunftsprognose des Gerichtspsychiaters habe dazu beigetragen, so die vorsitzende Richterin. Zusätzlich bekamen die anwesenden Privatbeteiligten, Paulinas Mutter und Angehörige, insgesamt über 17.000 Euro zugesprochen.

Beide Männer hatten nach der Tat bei der Polizei ein Tatsachengeständnis abgelegt. Der 48-jährige Hauptverdächtige nahm sich im Oktober in einer Gefängniszelle das Leben. Er war mit Paulinas Mutter verheiratet, diese hatte sich aber im Jänner 2011 von dem Mann, der auch gewalttätig sein konnte, getrennt und war mit ihren Kindern ausgezogen. Das traf ihn schwer und er wollte sich rächen.

Laut Anklageschrift passten die beiden Männer Paulina am 5. Juli 2011 in Bad Ischl auf dem Schulweg ab, der Stiefvater zog ihr eine Taschenlampe über den Kopf und zerrte sie ins Auto, das sein Sohn dann zu einem von beiden ausgehobenen Erdloch in St. Wolfgang lenkte. Zu diesem Zeitpunkt lebte das Mädchen noch. Der Vater befahl seinem Sohn, ihm einen Strick zu reichen, so der Ankläger. Das Würgen führte zu Paulinas Tod. Laut Gutachten hätten jedoch allein die Schläge schon tödlich sein können.

Der Angeklagte habe bis zuletzt gehofft, dass der Vater von dem Plan ablasse. "Ich hätte ihm das nicht zugetraut", wiederholte der 20-Jährige mehrmals. "Es tut mir leid, was passiert ist."

 
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