Österreich | Chronik 

Mord: 15 Jahre Haft für Vorarlberger

Von Apa | 22.06.2012 - 22:02

Wegen Mordes ist ein 30-jähriger Vorarlberger am Donnerstag am Landesgericht Feldkirch zu einer Haftstrafe von 15 Jahren und zu einer Entschädigungszahlung in Höhe von rund 73.000 Euro verurteilt worden.

Mord: 15 Jahre Haft für Vorarlberger

Wegen Mordes ist ein Vorarlberger zu einer Haftstrafe von 15 Jahren verurteilt worden. Bild: SN/Ratzer

Die Geschworenen hielten den Mann nach knapp dreistündiger Beratung einstimmig für schuldig, im Juni des Vorjahres seine 27-jährige Ehefrau ermordet zu haben. Der Angeklagte hatte seine Gattin im Zuge eines Streits mit dem Gesicht in eine Matratze gedrückt, bis sie erstickte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Als mildernd wertete das Gericht die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit des Mannes, die ihm Gerichtspsychiater Reinhard Haller attestiert hatte. Erschwerend auf das Strafmaß wirkte sich hingegen der qualvolle Tod der Frau aus. Laut Gerichtsmediziner Walter Rabl hat die 27-Jährige einen bis zu dreiminütigen Todeskampf geführt.

Der Angeklagte erklärte vor Gericht schluchzend, ihm sei bewusst, dass seine Frau durch seine Hände gestorben sei. Am Tatabend sei es im Schlafzimmer zu der Auseinandersetzung gekommen. An den genauen Tathergang könne er sich nicht erinnern.

Verteidiger Nicolas Stieger sprach von einem emotionalen Ausnahmezustand, eine Tötungsabsicht habe nicht bestanden. Staatsanwalt Daniel Simma konnte hingegen die Voraussetzung für einen Totschlag - eine "allgemein begreifliche Gemütsbewegung" - nicht erkennen und verlangte eine Verurteilung wegen Mordes.

Die Beschreibung der nicht einmal einjährigen Ehe des Paares durch über 20 geladene Zeugen zeichnete ein düsteres Bild. Die Frau wollte sich offenbar scheiden lassen, nachdem ihr Mann wegen eines Sexualdelikts vor Gericht gestanden hatte - was sie erst nach der Eheschließung erfahren hatte. Auch mit der Treue nahm es der 30-Jährige offenbar nicht genau. Die Mutter des Opfers sagte aus, dass die Situation bereits eine Woche vor dem Tod ihrer Tochter eskaliert sei. Schon damals habe der Angeklagte sie gewürgt.

Die Geschworenen befanden schließlich einstimmig, dass der 30-Jährige seine Frau ermordet habe. Als schuld- und tatangemessen wurde eine Freiheitsstrafe von 15 Jahren verhängt.

 
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