Flip-Flops sind keine Autofahrerschuhe
Von | 05.08.2012 - 13:49
Die Autofahrt in die Ferien - sie ist noch nicht der Urlaub. Der Kolonnenverkehr steigert das Unfallrisiko. Viele Lenkerinnen und Lenker sind die Langstrecke am Steuer nicht gewohnt und überschätzen ihre Ausdauer. Dazu kommt der Stress durch Staus. "Nimmt ein Lenker ein stehendes Fahrzeug zu spät wahr, kann es zu Auffahrunfällen kommen", warnt Roland Frisch, Pkw-Chefinstruktor vom Kraftfahrerverband ÖAMTC. "Typische Gefahrenstellen sind Fahrbahnverengungen, unübersichtliche Straßenabschnitte nach Kurven oder Kuppen sowie der Beginn und das Ende von Baustellenbereichen." Wichtig daher: ausreichend Abstand in der Kolonne einhalten. Experte Frisch: "Der Abstand zum vorderen Fahrzeug sollte mindestens zwei Sekunden betragen. In Metern entspricht das etwa dem halben Tachowert." Im Fall des Falles solle man kraftvoll bremsen und nicht erst zögerlich das Manöver einleiten.
Vom Club kommt noch eine andere Warnung. Viele Leute sind sich der Gefahren nicht bewusst, wenn sie sich mit Badeschuhen oder Flop-Flops bekleidet an das Steuer setzen. Das Problem: Das Gesetz verbietet das Fahren mit solchem Schuhwerk nicht ausdrücklich. Dennoch ist das kein Freibrief. "Grundsätzlich darf sich ein Lenker nur in einem Zustand hinter das Steuer setzen, in dem er das Fahrzeug sicher beherrschen kann. Rechtliche Auswirkungen sind denkbar, wenn ein Verkehrsunfall durch ein bestimmtes Schuhwerk zumindest mitverursacht wurde. Dazu zählen Fälle, in denen eine andere Fußbekleidung das Unglück hätte verhindern können", erklärt Eva Unger von der ÖAMTC-Rechtsabteilung. Wer nicht zu den Vielfahrern gehört, sollte sich die seit 1. Jänner 2012 gültige Bestimmung zur Bildung einer Rettungsgasse in Erinnerung rufen. In Österreich ist bei Staubildung grundsätzlich immer zwischen der äußerst linken und der am nächsten daneben liegenden Spur ein Fahrweg für Einsatzfahrzeuge freizuhalten. Bei Missachten drohen Strafen von bis zu 2180 Euro.
Mitteilungen





KOMMENTARE (0)